Aufruf zum Thema Windräder

Vervielfältigung und Weiterverwendung der Inhalte dieses Schreibens sind ausdrücklich erwünscht. Die Stadt Salzkotten erwartet unsere Anregungen und Bedenken…

NOCH VOR DEM SCHÜTZENFEST!

-Windenergie: Ja, aber mit Verstand-

Vorname Name                                                                                         Borchen-Alfen, Juni 2013
Straße Nr.
Plz. Wohnort

 

Bürgermeister
und Rat der Stadt Salzkotten
Marktstraße 8

33154 Salzkotten

Einwände gegen die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten
Darstellung von „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“
-Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28.05. bis 08.07.2013-

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von der Stadt Salzkotten geplante Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Bereich „Fuchsberg“ ist abzulehnen.

Landschaftsschutz / Erholung:

Das Gebiet liegt vollständig in „Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE)“ gemäß Regionalplan Detmold. Das Gebiet liegt ebenfalls im Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen vom 1. November 1974. Die im Regionalplan benannten Ziele für BSLE sind mit der Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Bereich nicht in Einklang zu bringen:
Das Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. Der Erholungswert des Gebietes zeigt sich durch verschiedene, teilweise überregionale, Wanderwege und Radwanderwege. Durch die Errichtung von WEA wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen, insbesondere der schutzwürdigen Funktion „landschaftsgebundene Erholung“, kommen. Das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung dieses geschützten Gebietes und der benachbarten Verbundbiotope werden durch die Errichtung von WEA nachhaltig gestört. Bei der Errichtung von WEA im Bereich „Fuchsberg“ ist es nicht möglich, den Schutzbedürfnissen des Gebietes durch eine angemessene Bauweise und eine Eingliederung in die umgebende Landschaft Rechnung zu tragen.

Verbundbiotope:

Durch die Errichtung von WEA in diesem Gebiet wird das angrenzende „Almetal“ als Verbundbiotop von herausragender Bedeutung in einem nicht hinnehmbaren Umfang gestört.  Ebenfalls in einem nicht hinnehmbaren Umfang wird der angrenzende „Niederntudorfer Wald“ als Verbundbiotop von besonderer Bedeutung gestört.
Zitat aus dem Regionalplan Detmold: Der Wald ist in den dargestellten Waldbereichen wegen seiner Bedeutung für „…“ die Gliederung und visuelle Erscheinung der Landschaft, „…“ und die landschaftsbezogene Erholungsnutzung „…“ in seinem Bestand zu sichern und in seiner Struktur forstwirtschaftlich und ökologisch aufzuwerten. Den großräumig zusammenhängenden Waldbereichen „…“ des Brenkener und Niederntudorfer Waldes, „…“ kommt eine überregionale Bedeutung zu.

Effiziente Nutzung der Flächen / Gebot des Abstandes zu weiteren Konzentrationszonen:

Die „effiziente Inanspruchnahme der Fläche“ ist eines der Ziele des Windenergie-Erlasses NRW 2011. Von einer effizienten Inanspruchnahme der Flächen kann bei einer Planung von Kleinst-Konzentrationszonen wie dem Gebiet „Fuchsberg“ keine Rede sein. Es wird vielmehr die zu beklagende „Verspargelung der Landschaft“ gefördert.
Das Gebiet „Fuchsberg“ liegt in räumlicher Nähe zu den bestehenden Windparks „Büren“ und „Wewelsburg“ an der A44 und in räumlicher Nähe zu den geplanten Konzentrationszonen „Haarener Str.“ und „Kleiner Hellweg“. Andere Bundesländer realisieren Windvorranggebiete mit einem Mindestabstand von 5.000m!
(siehe Bundesministerium für Umwelt: „Überblick zu den landesplanerischen Abstandsempfehlungen für die Regionalplanung zur Ausweisung von Windenergiegebieten“)
Das Gebiet Fuchsberg ist aufgrund der geringen Größe und der Nähe zu den benachbarten Konzentrationszonen ungeeignet zur Ausweisung als Konzentrationszone für WEA.

Vorbelastungen:

Aufgrund von immensen Belastungen, welche vom Straßenverkehr (A33, Autobahnzubringer L776, Kleiner Hellweg K37 als Flughafenzubringer) und vom Flugverkehr ausgehen, bleibt den Einwohnern von Alfen und Obern- und Niederntudorf zur ungestörten landschaftlichen Erholung ohnehin schon nur der Bereich, welcher nun durch die Errichtung von WEA eine nicht hinnehmbare Belastung erhalten soll.

Fazit:

Das Gebiet „Fuchsberg“ ist nicht als Konzentrationszone für Windenergieanlagen auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

Literaturempfehlungen:

  1. Regionalplan Detmold, Teilabschnitt Paderborn-Höxter 
  2. Windenergie-Erlass NRW 2011
  3. Überblick zu den landesplanerischen Abstandsempfehlungen für die Regionalplanung zur Ausweisung von Windenergiegebieten

Verfasser dieses Leserbriefs: Hubert Halsband

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