Aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Salzkotten:

E I N L A D U N G

GegenwindAm Montag, 05.05.2014, findet um 18:00 Uhr

in der Sälzerhalle, Upsprunger Straße 1,

die 30. Sitzung (VIII. Wahlperiode) des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Salzkotten statt.

 

ÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP: 1 27. Änderung des Flächennutzungsplanes

(Konzentrationszonen für Windenergieanlagen)

– Vorstellung des überarbeiteten ‘Standortkonzeptes für Windenergieanlagen in Salzkotten‘

– Beschluss zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeits-/Behörden-Beteiligung

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Salzkotten hat in seiner Sitzung am 26.05.2013 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Änderungsverfahren zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen betrifft das gesamte Stadtgebiet.

Durch die WWK-Partnerschaft für Umweltplanung wurde ein ‘Standortkonzept für Windenergieanlagen in Salzkotten‘ erarbeitet, auf dessen Grundlage die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 28.05.2013 bis 08.07.2013 durchgeführt wurde. Während der Auslegungsfrist erging durch das Oberverwaltungsgericht Münster am 01.07.2013 ein Urteil, das eine Überarbeitung des Standortkonzeptes erforderlich machte.

Die Stadt Salzkotten hat daher diese Überarbeitung in Auftrag gegeben, welche nun vorliegt. Kernpunkte der Überarbeitung sind insbesondere die neue Festlegung von harten und weichen Tabuzonen. Durch den Entfall der Pufferzonen um das Vogelschutzgebiet und die Naturschutzgebiete mussten zudem Flächen neu bewertet werden. Hierzu haben Besprechungen mit der unteren und oberen Landschaftsbehörde sowie der Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Münster stattgefunden.

Mit dem neuen Standortkonzept beginnt das Änderungsverfahren erneut. So wird die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung auf Grundlage dieses Gutachtens wiederholt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Bürger zweimal die Möglichkeit haben, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Die Eingaben des im Jahre 2013 durchgeführten Beteiligungsverfahrens werden aber nicht gegenstandslos, sondern bleiben als Bürgereingaben erhalten. Sie werden zusammen mit den Ergebnissen des erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahrens durch die politischen Gremien der Stadt Salzkotten abgewogen.

Das überarbeite ‘Standortkonzept für Windenergieanlagen in Salzkotten‘ hält sich an die von der Rechtsprechung vorgegebene Reihenfolge: im 1. Schritt kommen nur ‘harte Tabuzonen‘ zur Anwendung, in einem 2. Schritt dann die ‘weichen Tabuzonen‘, welche der Abwägung durch die Stadt Salzkotten unterliegen. Weitere Abwägungskriterien, die als Einzelaspekte zum Tragen kommen sollen, sind im 3. Schritt des Konzeptes herangezogen und in einem sich anschließenden 4. Schritt ist zu prüfen, ob mit den zur Ausweisung vorgesehenen Flächen der Windenergie im Stadtgebiet von Salzkotten in substanzieller Weise Raum gelassen wird.

Beschlussempfehlung:

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Salzkotten stimmt den Ergebnissen des überarbeiteten ‘Standortkonzept für Windenergieanlagen in Salzkotten (April 2014)‘ zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses überarbeiteten Standortkonzeptes den Änderungsentwurf zu erarbeiten und die erneute frühzeitige Öffentlichkeits-/Behörden-Beteiligung im Rahmen der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Beteiligungsdauer von mindestens 6 Wochen durchzuführen.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, mit der Darstellung von ‘Konzentrationszonen für Windenergieanlagen’ die Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windkraftanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeizuführen.

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