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Ab sofort: Einbahnstraßen Regelungen

31.03.2021 · Thorsten Brinkmann

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Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer letzten Sitzung neue Beschlüsse im Umgang mit der Corona Pandemie erlassen. Auslöser dieser Sitzung war die eindringliche Warnung des RKI einen neu erkannten Infektionsherd schnellstmöglich zu bekämpfen, den Begegnungsverkehr auf Bürgersteigen. Diese Beschlüssen sind seit heute, dem 1.4.2021 um 0:00 Uhr gültig und sind somit sofort zu beachten.

Zum Schutze Aller und zur Eindämmung der Pandemie sind aber jetzt die Bürgersteige nur noch in der jeweiligen Fahrtrichtung der Kraftfahrverkehres zu verwenden. Damit soll der Gegenverkehr auf Bürgersteigen vermieden und so die Zahl der Infektionen zurückgedrängt werden.

Für das Dorf Alfen ergeben sich einige Sonderregelungen, da nicht überall Bürgersteige auf beiden Straßenseiten vorhanden sind. Bei der Gestaltung dieser verbindlichen Regelungen wurden alle Altersgruppen, Geschlechter und Interessengruppen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden alle Belange sorgfältig betrachtet und verschiedene Modelle ausgewertet. Oberstes Ziel war der Schutz des Einzelnen und Regelungen die einfach nachzuvollziehen und zu beachten sind:

  • Leinertsberg:
    Vormittags darf die Straße bergab begangen werden, ab 12:00 Uhr bergauf.
  • Bahneinschnitt:
    Vormittags im Uhrzeigersinn, ab 13:00 Uhr gegen den Urzeigersinn. Dabei wurden die Busfahzeiten der Schulkinder berücksichtigt.
  • Siekenweg:
    Nur von Westen nach Osten zu begehen.  Einheitliche 24 Stunden Regelung um niemanden zu verwirren.
  • Alter Kirchweg / Stemberg / Römerweg:
    Vormittags in Richtung Dorfmitte, ab 12:00 Uhr wieder zurück. Bei Einkäufen und dem Brötchenholen, bitte entsprechend planen.
  • Schören / Hilgenweg:
    In Richtung Hellenberg zu ungeraden Stunden, zurück in geraden Stunden. Diese flexible Regelung wurde nach ausführlichen Verhandlungen der Anlieger einvernehmlich beschlossen und gilt ab 12:00 Uhr. Vorher sind die beiden Straßen nur in Richtung Hellenberg zu begehen.
  • Dorstenfeld
    Nur Westwärts. Durch die Tudorfer Straße können alle Anlieger ungefährdet wieder zurück ins Dorstenfeld. Da dadurch zusätzliche Wege entstehen wird das Tragen eines Fitnessarmbandes um die zusätzlichen Schritte festzuhalten.
  • Rotdornweg
    Aufgrund der demographischen Gefälles der Anwohner und des Gefälles der Straße sind hier besondere Regelungen zu beachten. Wie genau dies erfolgen soll konnte bis zur Drucklegung dieses Artikels nicht in Erfahrung gebracht werden. Daher werden alle Anlieger gebeten den Rotdornweg mit besonderer Vorsicht zu benutzen.
  • Schauernweg
    Aufgrund des geringen Fußgängerverkehrs darf an ungeraden Tragen bergab- während an geraden Tagen bergauf gegangen werden kann.
  • Eschenkamp
    Mitglieder des Schützenvereins dürfen die Teile der Straße ohne Bürgersteig rechts begehen, während Mitglieder der KfD links gehen. Anwohner die in keinem der beiden Mitglied sind wird empfohlen das schnellstmöglich zu ändern.
  • Neuer Radweg am Zentralspielplatz
    Dieser Weg darf nur noch mit Kinder oder Hund benutzt werden und zwar in Richtung Zentralspielplatz. Dieser ist über den hinteren Ausgang in Richtung Feuerwehr zu verlassen.

 

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