Kapitel 10: Die wirtschaftliche Lage zur Zeit der Bauernbefreiung

  • Die Säkularisation des Hochstiftes Paderborn.
  • Das Königreich Westfalen.
  • Die Zeit der Freiheitskriege.
  • Teuerungs- und Hungerjahre.
  • Glänzende Ernten und Preissturz des Getreides.
  • Versteigerung und Aufteilung alter Kolonate.
  • Ablösung der gutsherrlichen Lasten mit Hilfe der Rentenbanken.

Die geschützte wirtschaftliche Lage des Bauernstandes zur Zeit der Grundherrschaft sollte zu Beginn des vorigen Jahrhunderts und in den nachfolgenden Jahrzehnten völlig umgestaltet werden.

Durch den Frieden von Luneville bekam Frankreich das linke Rheinufer. Es war im genannten Frieden vorgesehen, daß die weltlichen Fürsten für aufgegebene linksrheinische Gebiete durch geistliche Territorien auf der rechten Rheinseite entschädigt werden sollten. Es folgte die Säkularisation, die große Beraubung der katholischen Kirche (Siehe hierüber auch die Geschichte von Nordborchen S. 83 und folgende.)

Das Königreich Preußen erhielt als Entschädigung für abgetretene linksrheinische Gebiete die Fürstbistümer Paderborn und Hildesheim, eine übermäßig und überreiche Entschädigung! Denn es verlor nur 48 Quadratmeilen mit 127.000 Einwohnern und 1.400.000 Gulden jährlicher Einkünfte und erhielt als Entschädigung 235112 Quardatmeilen mit 558.000 Einwohnern und 3.800.000 Gulden Einnahmen. Noch bevor der Kirchenraub durch den Reichstag des damals noch bestehenden "Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation" im sog. Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25.2.1803 gebilligt war, besetzte der preußische General von Lèstocq am 3.8.1802, dem Geburtstag des Königs Friedrich Wilhelm III., das Fürstbistum Paderborn.

Durch Kabinetodre von 1.3.1803 verfügte der König die Aufhebung des Benediktinerklosters Abdinghof. So waren durch die Säkularisation von den bisherigen geistlichen Grundherrn in Wegfall gekommen: der Fürstbischof mit seiner hochfürstlichen Domänenkammer in Neuhaus und das Kloster Abdinghof. Rechtsnachfolger war der Preußische Staat, der die bisherigen Heuergefälle und Leistungen der lehnspflichtigen Meier unnachsichtlich einforderte, ja die Kolonen mit dem "doppelten Quantum" bestrafte, die ihrer Ablieferungspflicht nicht rechtzeitig genügt hatten. Die stille Hoffnung mancher Bauern, das die unbeliebten gutsherrlichen Lasten mit der Säkularisation ohne Entschädigung aufhören würden, ging nicht Erfüllung. Die Bauern und Kötter sahen sich vielmehr vom Regen in die Traufe versetzt. Wenn die Pflichtigen in früheren Jahren nicht rechtzeitig liefern konnten, fanden sie in Abdinghof nachsichtige Klosterherrn und bei den Beamten des Fürstbischofs und des Domkapitels nicht allzu strenge Herrn. Die vielfach landfremden preußischen Beamten forderten jedoch unnachsichtig pünktliche Ablieferung der Heuergefälle und waren bei Nichtablieferung mit gerichtlicher Anzeige gar schnell bei der Hand zum großen Leidwesen der Bauern, die vor Gerichten und gerichtlicher Exekution eine große Angst hatten.

In der kurzen Zeit der ersten preußischen Besetzung des Hochstiftes Paderborn (1802 – 1807) bewies allerdings die Regierung in der Steuerfrage ein gewisses Entgegenkommen, indem sie bis auf weiteres die bisherige Art der Steuererhebung aus der fürstbischöflichen Zeit vorläufig bestehen ließ.

Im alten Fürstentum Paderborn waren zwei Steuerarten in Übung: die Landschätzung von den Ländereien und der Kopfschaft. Letzterer wurde zur Abtragung der großen Schulden aus dem siebenjährigen Krieg 1763 eingeführt und 1786 verdoppelt. Diese Steuer mußte von allen entrichtet werden. Von der Landschatzung war befreit der Grundbesitz des Fürstbischofs, der Geistlichkeit und der Ritterschaft. Die Zahlung zu beiden Steuern wurde den Pflichtigen dadurch erleichtert, daß erst nach erfolgter Ernte die Abgaben erhoben wurden.

Als im Jahre 1805 durch Mißernte Teuerung, ja teilweise Hungersnot eintrat, ließ der König Friedrich Wilhelm III. in landesväterlicher Fürsorge Brot backen und verteilen. Der frühere Landesherr Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg gab zur Unterstützung der Notleidenden mehrere tausend Taler. Die Gemeindechronik hebt hervor, daß auch Bemittelte von den Wohltaten Gebrauch machten.

Am 14.10.1806 wurde das Preußische Heer bei Jena und Auerstädt von den Franzosen geschlagen, und am 1.11. desselben Jahres rückte die französische Nordarmee in Paderborn ein. Dem Paderborner Lande wurde ein Kriegskontribution von 225.000 Franken auferlegt. Durch den Frieden von Tilsit 9.7.1807 kam das frühere Fürstbistum Paderborn zum Department Fulda und wurde ein Teil des von Napoleon I. neugebildeten Königreichs Westfalen, und am 3.8.1807 begann der Bruder des Korsen, der bis dahin noch unversorgte Hieronymus (Jeróme) Napoléon, seine Herrschaft in Kassel.

Die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung verschlechterte sich zusehends in der Franzosenzeit. Die Alfener Gemeindechronik schreibt darüber:

"Zu den wenigen früheren Schatzungen kamen neue Steuern: Patent-Exempt-Konsumptions-Kriegeinkommensteuer, Gendarmerie- und Truppenverpflegungsgelder, deren Namen uns noch nie bekannt gewesen. – eine gezwungene Anleihe von 130 Tlr. mußte die Gemeinde übernehmen, und zu diesem Zwecke mußte eine Anleihe bei Herrn Hubert in Paderborn aufgenommen werden."

Die Zahlung der Steuern wurde besonders den Landbewohnern dadurch erschwert, daß jetzt die Abgaben jeden Monat bezahlt werden mußten, nicht wie früher nach Einbringung der Ernte.

Die französische Regierung in Kassel setzte ferner durch Verordnung vom 4.2.1811 für abzuliefernde Heuerfrüchte nachstehende Preise fest: je für 1 Schfl. Weizen: 1 Tlr. 19 Mariengroschen 1 Pfennig; desgl. für Roggen: 1 Tlr. 4 Mariengroschen 1 Pfennig; für Gerste: 28 Mgr. 4 Pfg.; für Hafer: 16 Mgr. 6 Pfg. und für Rauhfutter: 34 Mgr. 6 Pfg. – durch die Erfüllung der Zehnt- und Heuerpflicht in barem Gelde stieg aber die Geldnot immer höher. Wer hatte damals bares Geld!

Durch die von den Franzosen eingeführte Freizügigkeit kamen vielfach zahlungsunfähige Einlieger und Kötter in die Gemeinden und vermehrten die Gemeindelasten. Letztere wurden auch durch die Anstellung von bezahlten Gemeindedienern nach der neuen Gemeindeordnung vom 2.3.1808 erhöht. Früher hatten die Patrimonialgerichtsherrn diese Lasten meisten getragen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit – in Alfen war Baron von Brenken Gerichtsherr – wurde durch die Franzosen abgeschafft und für sog. Kleinere Sachen wurden "Friedensgerichte" eingeführt. So wurde in Nordborchen für die 3 Pfarrdörfer von Borchen und die Nachbarorte eine Friedensgericht geschaffen.

Eine weitere verhängnisvolle Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung erfolgte durch die von den Franzosen angeordnete und durchgeführte sog. "Judenemanzipation". Durch Dekret des Königs Hieronymus Napoléon vom 27.1.1808 fielen für die Juden alle Beschränkungen aus der fürstbischöflichen Zeit in bezug auf persönliche Stellung, Handel und Verkehr fort; es wurde ihnen völlige Gleichberechtigung mit allen übrigen Untertanen eingeräumt.

Alle Auflagen und Zahlung, die Juden bisher an Judenschutzgeldern, Willkommensgeldern für den neuen Landesherrn usw. gezahlt hatten, kamen in Wegfall.

Früher hatte die fürstbischöfliche Regierung ihre Landeskinder mit besten Erfolg gegen die wucherische Ausbeutung seitens der Juden im Viehhandel, besonders im Pferdehandel, im Ankauf von Landesprodukten, in der Aufnahme von Schuldkapitalien und deren Verzinsung zu schützen gewußt. Durch den Wegfall der bisherigen Einschränkungen konnten die Juden sich frei im Handel bewegen und waren dem kapitalarmen und bedürftigen Landmann bald überlegen. Wenn auch Wucherzinsen bei den beim Juden aufgenommenen Hypothekenkapitalien sich kaum nachweisen lassen, aber der verschwiegene Jude verdiente indirekt beim Bauern, indem alles, was zum Hofe herein ging und verkauft wurde, durch die Hand des Juden ging.

Bei Aufhebung des Fürstentums Paderborn wohnten 1803 z.B. in Paderborn 49, in Salzkotten 24, in Niederntudorf 7 und in Haaren 8 Juden. In den Grundbüchern finden wir bald als Darlehensgeber für Alfener Leute besonders die Juden Hesse, Stern und Bock aus Niederntudorf, Ruben Samuel Meyerhof aus Salzkotten, Goldschmied und Rotschild aus Paderborn u. a. Vorübergehend haben später auch Juden, so Herzheim in Paderborn, in der Alfener Flur Land erworben und wieder mit Verdienst verkauft. – In anderen Gegenden des alten Fürstentums Paderborn war freilich die Judenplage eine viel größere, so im Warburger Lande, in der Umgegend von Steinheim, Brakel, Salzkotten, Lichtenau usw. (Delbrück und das Delbrücker Land haben sich stets von Juden frei zu halten gewußt.) die wirksamste Gegenwehr gegen wucherische Ausbeute war später die Selbsthilfe des Landvolkes durch die Gründung von Spar- und Darlehnskassen, Genossenschaften usw.

Die französische Regierung in Kassel ging gleich nach der Errichtung des neuen Königreichs Westfalen an die schwierige Frage der sog. Bauernbefreiung heran. Die Ablieferungspflicht der gutsherrlichen Lieferungen blieb jedoch bis auf weiteres bestehen, da man die den Grundherrn zustehenden Rechte nicht ohne Entschädigung wegnehmen konnte und mochte. Auch war die Staatskasse in Kassel, die doch oftmals sehr leer war, als Rechtsnachfolger der durch die Preußen bereits aufgehobenen Bistümer und Abteien sowie der geistlichen Anstalten, die durch Dekret vom 1.12.1810 aufgehoben und zum Staatseigentum erklärt wurden, an den Einnahmen aus Zehnten und Heuerfrüchten stärkstens interessiert. Allerdings hob König Hieronymus Napoléon die persönliche Unfreiheit, die sog. "Eigenbehörigkeit" ohne Entschädigung für die bisher Berechtigten auf.

Durch die Säkularisation von 1803 und durch die bald nachfolgende Besitzergreifung des Paderborner Landes seitens der Franzosen war die große Meierordnung des Fürstbischofs Wilhelm Anton von Asseburg vom 23.12.1765 außer Kraft gesetzt. Die früheren Einschränkungen der bisherigen Meier bei Vererbung, Abfindung der Eltern und Geschwister, Abverkauf von Grundstücken, Aufnahme von Schulden usw. waren weggefallen. Der Bauer war gleichsam über Nacht ein freier, unabhängiger Besitzer geworden, war aber hierauf noch nicht vorbereitet und erzogen. Gewiss ist es in Alfen, wie im Paderborner Lande und in Westfalen beim Erbgange nicht zu einer radikalen Aufteilung der Kolonate gekommen; dafür war bei unseren Landsleuten das altgermanische Anerbenrecht doch zu tief verwurzelt. Aber wir finden doch in der Nachfolgezeit Grundstücksverkauf und Grundstückshandel, der in der früheren Zeit der Gebundenheit einfach unmöglich gewesen war.

Nach Artikel II des französischen Gesetzes vom 23.1.1808 blieben allerdings die gutsherrlichen Bauern und Kötter beim Verkauf ihrer Stätte noch an die Zustimmung des bisherigen Grundherrn gebunden, da des letzteren Rechte bezüglich der gutsherrlichen Prästation beim Verkauf an einen leistungsfähigen Käufer gefährdet werden konnten.

Aber der Bauer war freier Eigentümer geworden, wollte frei sein und sich nicht mehr bevormunden lassen! So finden wir nach Wegfall der Genehmigung des Grundherrn bei Erbgängen und Gutsübertragungen oftmals zu hohe Leibzuchten für die übertragenden Eltern und zu hohe Abfindungen für die Geschwister, jedenfalls zum großen Schaden für die Leistungs- und Lebensfähigkeit der bisherigen Meierstätte. Der hinzugezogene Notar oder Richter kümmerte sich nur darum, daß der abzuschließende Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entsprach, war aber weniger um das Wohl und Wehe des Hofes besorgt.

Weitere Schickalsschläge sollten den Alfenern in der Franzosenzeit nicht erspart bleiben, so durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Die Ortschronik schreibt über die Franzosenzeit und die Zeit der Freiheitskriege:
"Bei der Aushebung zum Militär wurde durch das Los entschieden, wer marschieren mußte. In Rußland sind verloren 7 unserer Jünglinge......
In dieser Zeit der Franzosenherrschaft hatten wir Lieferungen aller Art von Wagen, Pferde, Rindvieh, Fleisch, Roggen, Gerste, Hafer, Stroh, Grütze, Erbsen, Bohnen, Branntwein.

Am 1.11.1813 waren die ersten Kosaken hier, dann ein ganzes russisches Korps Kavallerie und Infantrie. Alfen mußte liefern nach Nordborchen 250 Pfund Fleisch, nach Kirchborchen Hafer und Brot und nach Dörenhagen 40 Brote.

Dann Transporte. Wagen mit Pferden wurden von den Russen mitgenommen. Je ein Pferd verloren: Liborius Becker, Friedrich Ahrens, Friedrich Gankstern und Liborius Gerdiken und Lib. Becker den Wagen dazu.

Aus den jungen Leuten wurde das 5. Westfälische Infantrieregiment, ferner ein freiwilliges Jägerkorps und eine Eskadron Kavallerie gebildet.

Im Jahre 1814 sahen die Einwohner des Paderborner Landes durchmarschieren: Russen, Kosaken, Schweden, Sachsen, Braunschweiger, Preußen usw."

Nach Wiedereingliederung des Paderborner Landes an Preußen kamen bald die Teuerungs- und Hungerjahre 1816 und 1817.

Zum Jahre 1817 seien aus der Ortschronik die Preise für die hauptsächlichen Früchte mitgeteilt:

Je 1 Berliner Scheffel Weizen: 5 Taler, 12 Gute Groschen; Roggen: 4 Taler, 12 Gute Groschen Gerste: 3 Taler Hafer: 1 Taler, 11 Gute Groschen Kartoffeln: 1 Taler, 12 Gute Groschen

Diesen Teuerungs- und Hungerjahren folgten von 1819 – 1824 glänzende, ja glänzendste Ernten mit nie gekannten niedrigen, den Landmann ruinierenden Preisen.

Im Jahre 1819 kostete 1 Berliner Scheffel Weizen: 1 Tlr 21 Mariengroschen; Roggen: 1 Tlr 12 Mgr; Gerste: 1 Tlr 9 Mgr; Hafer: 30 Mgr; Rauhfutter: 1 Tlr 18 Mgr; 6 Bund Stroh 1 Tlr; 1 Maß Branntwein 9 Mgr.

Für die Jahre 1820 – 1824 seien nach der Ortschronik für die Hauptfrüchte die Preise für den Berliner Scheffel mitgeteilt:

Roggen Gerste Hafer 1820 - 24 Mgr 15 Mgr 12 Mgr 1822 - 1Tlr 6 Mgr 30 Mgr 18 Mgr 1823 - 22 Mgr 16 Mgr 10 Mgr 1824 - 12 Mgr 9 Mgr 6 Mgr

Die Chronik schildert, daß für Getreide auch bei bester Ware nirgendwo Absatz sei; man ließ die Früchte verderben.

"Die Landwirtschaft sank; es erfolgten Subhastationen auf Subhastationen; das einzige Rettungsmittel und das, was noch versilbert werden konnte, war Heu und Stroh und etwas Hafer, aber zu Spottpreisen an die Magazine. Geldmangel und Armut waren herrschend geworden! Der Landmann war der Verzweiflung nahe. Tagtäglich Exekutionen. Das Maß Branntwein kostete 4 Mgr. Dennoch wußte sich das Volk in seine ärmliche Lage zu finden."

Geben wir im Nachstehenden noch nach der Ortschronik eine Übersicht über Ernten der folgenden Jahre und auch in den Teuerungsjahren 1846 und 1847.

"1825: Die Ernte mittelmäßig; die Preise interessierten den Bauern wenig. Weizen: 21 Mgr.; Roggen: 18 Mgr.; Gerste: 15 Mgr.; Hafer: 12 Mgr.; 12 Bund Roggenstroh: 1 Tlr.
1826 und 1827: Keine Nachfrage nach Körnern; Preise niedrig.
1829: Das schlechteste Witterungsjahr seit Menschengedenken.
Von 1830 an der Preis für 1 Schfl. Roggen etwa um 1 Tlr. Herum

In den Teuerungsjahren 1846 und 1847, die heute vom Volke noch nicht vergessen sind, sind in der Ortschronik die Getreidepreise teilweise monatlich angegeben. So kostete der Schfl. Roggen 1847 im Januar: 3 Tlr. 15 Sgr. 7 Pfg.; im März: 4 Tlr. 5 Sgr.; im April: 4 Tlr. 15 Sgr.; im Mai: 5 Tlr. 7 Sgr. 6 Pfg.; im Juni: 5 Tlr.; im Juli: 3 Tlr. 22 Sgr. 6 Pfg; im August: 2 Tlr. 1 Sgr. 8 Pfg.; im Oktober: 1 Tlr. 28 Sgr. 9 Pfg.; im November und Dezember: 1 Tlr. 27 Sgr. 6 Pfg.

Mit diesen Darstellungen sind wir in Ereignissen schon vorausgeeilt. Wir haben noch zu zeigen, wie in den Zeit nach der Bauernbefreiung auch in Alfen Kolonate zerschlagen und aufgeteilt wurden.

Schon im 17. Jahrhundert war Roggenkamps Hube aufgeteilt; Näheres ist bis jetzt nicht gefunden. Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts wurde das schon mehrfach erwähnte Hollmeyers Kolonat, der Hauptsache nach eine domkapitularische Meierstatt, mit Zustimmung des Domkapitels 1806 aufgeteilt unter den Käufern: Liborius Becker, Hermann Becker, Augustin Rören, Bernhard Drüke, Bernhard Rören und Konrad Lüke. Die Käufer übernahmen anteilsweise die auf den einzelnen Grundstücken ruhenden Lasten.

Während bei Hollmeyers Kolonat noch Alfener Landwirte als Käufer auftreten, ist in den nachfolgenden Jahren der Hauptankäufer überverschuldeter bäuerlicher Kolonate der letzte Adelige aus der Familie von Imbsen: Wilhelm Anton von Imbsen, der die Kolonate Göllner, Neesen, Grüe (Timmer) und Dummert erwarb und deren Ländereien zum Teil seinem Klinkenhofe beifügte, zum Teil abverkaufte oder in Erbmeierstatt austat.

Am 2.4.1820 berichtet der Freiherr zum Grundbuche:
Von 1806 – 1820 sind beim adeligen Gut in Alfen unter anderem folgende Veränderungen vorgekommen:
10 Morgen Ackerland "Drostenstück" und 3 Morgen Wiese "Junkerwiese" ist an Jos. Drüke-Kersting in Meierstatt gegeben gegen einen jährlichen Kanon von 15 Tlr. und Zahlung der Grundsteuer.
30 ½ Morgen "Burgland im Alfer Klee" ist Liborius Becker-Gehlers und Daniel Dransfeld (verheiratet mit Catharina Meyer) genannt Ricke gegen Zahlung der Grundsteuer und einem Kanon von 10 Tlr. in Meierstatt gegeben..
5 Morgen Wiese (die "Grotewiese" genannt) ist gegen Zahlung eines Kapitals von 1500 Tlr. mit Übernahme der Grundsteuer an Pächter Beckmann verkauft. (Beckmann war Pächter auf dem von Oeynhausen`schen Unterhause in Nordborchen)
Pastor Seneca von Kirchborchen meldete am 20.6.1838 beim Oberlandesgericht Paderborn gegen Freiherrn von Brenken, Käufer des von Imbsen`schen Vermögens, die auf den oben genannt, von W.A. von Imbsen angekauften 4 Kolonaten ruhenden kirchlichen Belastungen zum Grundbuch.

Durch die Bauernbefreiung war der Bauer Herr über seinen Grund und Boden geworden ohne die bisherigen Bindungen gegenüber seinem Grundherrn, aber auch ohne Bindung gegenüber dem Volksganzen und auch ohne Bindung gegenüber seiner Familie. Es entstand die große Gefahr, daß die Bauernhöfe allmählich zerschlagen und aufgeteilt wurden. Der Ackerboden war eben zu einer Ware geworden, die jeder erwerben, die jeder verkaufen konnte und bei der jeder zu verdienen strebte.

Auch die Juden haben in den für den Landmann so betrübten und armseligen ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts Kolonate und Kötterstellen ersteigert, die Ländereien aufgeteilt und wieder mit großen Nutzen verkauft, wenn auch weniger im Kreise Paderborn. Um diesem Landwucher entgegenzutreten, wurde eigens für das Paderborner Land am 20.9.1836 ein Gesetz erlassen, nach die Juden nur soviel Land erwerben konnten, als sie mit eigenen jüdischen Gesinde bearbeiten konnten. Durch weiteres Gesetz vom 5.2.1839 wurde allerdings den Juden die Landbestellung auch mit christlichen Arbeitskräften erlaubt. Infolge das Ansturmes der liberalistischen Zeitrichtung kamen die den Juden beschränkenden Maßnahmen bald völlig in Wegfall. Aber auch christliche Kaufleute beteiligten sich gelegentlich an der "Güterschlächerei". In der Geschichte von Nordborchen wird genannt der Kaufmann Ferrari aus Paderborn und bei der Geschichte des Klinkenhofes haben wir den Kaufmann Caspar Moors kennengelernt; ob letzterer sich auch in den anderen Gemeinde in dieser Richtung betätigt hat, ist bis jetzt noch nicht festgestellt.

Um die Bauernhöfe in ihrem Bestande zu erhalten, setzten sich patriotische Männer, so besonders der westfälische Oberpräsident Ludwig von Vincke, für ein gesetzliches bäuerliches Anerbenrecht ein, das erst 1882 besonders auch auf Betreiben des Westfälischen Bauernvereins unter seinem hochverdienten Vorsitzenden Freiherrn von Schorlemer-Alst durch Gesetz geregelt wurde. Neben der althergebrachten westfälischen Bauernsitte, daß der Hof möglichst ungeteilt auf eine Erben übergehe, hat die ebenfalls altüberlieferte allgemeine Gütergemeinschaft der Eheleute unsere Bauernhöfe vor zu großer Zersplitterung bewahrt. Erst durch das Erbhofgesetz vom 21.12.1936 ist der bäuerliche Besitz wieder für die Familie gesichert wie einstens in den Zeiten der Grundherrschaft.

Wir wollen aber auch nicht verkennen, daß die Aufteilung einzelner überverschuldter Bauernhöfe, in den ersten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts und spätere Landverkäufe einzelner Besitzer für die kleinere und mittlere dörfliche Bevölkerung teilweise eine große Wohltat gewesen ist, indem so manchem strebsamen Landbewohner die Möglichkeit des Landankaufes und damit die Sicherung des Lebensunterhaltes der Familie von der eigenen Scholle gegeben wurde. – Da durch das Erbhofgesetz heute ein großer Teil des Ackers gebunden ist, ist es zu begrüßen, wenn in einer Gemeinde Kirchenland zur Anpachtung vorhanden ist, wie dieses glücklicherweise in Alfen der Fall ist. Aber auch in allen katholischen ländlichen Pfarrgemeinden Westfalens erfüllt der Grundbesitz der Kirche und der kirchlichen Stellen durch die Anpachtungsmöglichkeit gegenüber landbedürftigen Volksgenossen eine hochbedeutsame soziale Funktion.

Wenn nun auch durch die Bauernbefreiung das frühere Obereigentum des Grundherrn in Wegfall gekommen war und der ländliche Besitzer volles Eigentumsrecht erworben hatte, so war doch sein Besitz durch die gutsherrlichen Prästationen belastet, deren Ablösung eine unbedingte Notwendigkeit war. Aus eigener Kraft war in den geldarmen ersten Jahrzehnten der vorherigen Jahrhunderts wohl kein Bauer der Paderborner Landes imstande, durch Kapitalabfindung die bisherigen Lasten abzulösen. Da kam Staatshilfe. Für den Bereich des früheren Hochstiftes Paderborn wurde 1834/36 die Paderborner Tilgungskasse gegründet; später folgten dann die Rentenbanken. Am 2.3.1850 erschien eine neue gesetzliche Ablösungsordnung. Der Verpflichtete konnte zum 20fachen Betrag der in Geld umgerechneten gutsherrlichen Lasten diese ablösen. Das Geld zur Abfindung der früheren Gutsherrn wurde von den Rentenbanken gegen grundbuchliche Eintragung vorgeschossen, so zwar, daß eine jährliche feste Zahlung für Verzinsung und Abtragung auf 41 Jahre berechnet, im Grundbuche des Bauern eingetragen wurde. So wurde der bäuerliche Besitz vor Zersplitterung und Verkleinerung bewahrt. Der ländliche Besitzer hatte außerdem den sehr großen Vorteil, daß die jährlichen an die Rentenbank zu zahlenden Beträge während der erwähnten 41 Jahre sich stets gleich blieben, obwohl der Grundpreis des Getreides, auf den die Ablösungsrente 1850 berechnet war, bei dem sinkenden Geldwert immer mehr herunter ging. – Als im Jahre 1891 die älteren ländlichen Besitzer zum letzten Mal den 1850 festgesetzten Rentenbetrag für Verzinsung und Abtragung der früheren Zehnten und Heuerbeträge an die Rentenbank in Münster zahlten, wird wohl keiner daran gedacht haben, daß mit dieser letzten Zahlung ein Stück Mittelalter und Nachmittelalter zu Ende ging.

Die an die Kirche, Pfarr- und Kaplaneifonds, Küsterei und auch Schule vielfach zu leistenden Naturalabgaben sind erst durch Gesetze vom 27.4.1872 und 15.3.1879 zur Ablösung gekommen. (Über Ablösung der gutsherrlichen Reallasten siehe auch Geschichte von Nordborchen Seite 95 – 97)

Ein weiteres Stück Mittelalter ging durch die Separation oder Verkopplung zu Ende, die in Alfen verhältnismäßig spät durchgeführt wurde.


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