Kapitel 9: Von anderen Hausstätten in Alfen
- Von 10 Kötterstellen.
- Abschliessende Bemerkungen zu Kapitel 8 u. 9:
- Hofnamen, Besitz in derselben Familie, Wiederverheiratung u. Einheiraten, Übertrags- u. Schichtungsverträge, Zusammensetzung der Stellen, meierstättische Belastungen
- Aufteilung einiger Kolonate
Vorbemerkung:
Um zur Familienforschung anzuregen, geben wir zunächst eine Schilderung der meierstättischen Verhältnisse bei 10 meistens kleineren Huben und Familiennachrichten, soweit alles aus den alten Grundbuchakten ersichtlich ist. Wir bedauern, daß es nicht möglich war, alle Hausstätten zu behandeln, da der Verfasser die diesbezüglichen Akten nicht einsehen konnte.
Beier (Warks) Nr. 36.
Der schon oft in dieser Heimatgeschichte erwähnte Wilhelm Anton von Imbsen hatte 1815 u.a. das GrüenKolonat (Timmer) angekauft. Im Jahre 1818 gab der Baron das Haus mit einem kleinen Teil der Ländereien in Meierstatt gegen eine jährliche feste Abgabe (Kanon) von 8 Tlr. dem Schneider Hermann Thiele. Auch wie anderswo wurde die jährliche Heuer nicht mehr in bestimmten Fruchtabgaben, sondern in bar festgesetzt, was für den Erwerber den großen Vorteil hatte, daß mit der fortschreitenden Geldentwertung die jährliche Last weniger fühlbar wurde. Der vor dem Verkauf an den bestellten Äckern des Timmer'schen Kolonates ruhende Naturalzugzehnt für Herrn von Imbsen blieb bei den von Thiele erworbenenen Ländereien bestehen. An ferneren Lasten werden aufgeführt: an das Domänenamt Neuhaus jährlich 3 Sgr. 3 Pfg, die auf einigen Timmerschen Grundstücken ruhten, und an die Gemeinde Alfen für Gemeindeland alle 4 Jahre 11 Sgr. = 9 Gute Groschen.
Vor Hermann Thiele war vorübergehend ein Warks Besitzer gewesen; daher der Hausname. Um das Anwesen erwerben zu können, nahm Hermann Thiele am 21.3.1818 bei der Missionsstiftung des Fürstbischofs Ferdinand von Fürstenberg (+ 1683) ein Darlehen von 100 Tlr. in Konventionsmünze auf. (Der Konventionstaler hatte gegenüber dem herkömmlichen Taler einen um 3 1/3 v. hundert höheren Wert.) die Größe der Besitzung wird vom Amtmann in Neuhaus am 5.9.1841 mit 5 M., 129 R. und 80 Quardartfuß angegeben.
Am 13.12.1851 übertrug Hermann Thiele den Besitz seinem Sohne Josef, der das väterliche Handwerk ausübte. Im Jahre 1890 wurde ein Anbau an das Wohnhaus ausgeführte. 1934 kaufte Karl Beier Haus und Hausgarten von Kaspar Thiele, der nach Paderborn verzog.
Bokhoff (früher Freitags) Nr. 49
Als erste Besitzerin erscheint bei Anlage des Grundbuches 1816 Ww. Caspar Fischer, geb. Sophia Peitz, welche ihrem Sohne Heinrich die kleine Besitzung übertrug. Am 26.11.1843 erwarb dieser 2 Parzellen für 84 ½ Tlr. hinzu. Zur Besitzung gehörten das Haus Nr. 49 nebst Obstgarten und im "alten Feld" 71 Ruten 20 Quadratfuß Ackerland, das den von Imbsen zehntpflichtig war.
Am 6.4.1869 übertrug Ws. Heinrich Fischer ihrer Tochter Anna, die mit Johann Freitag verlobt war, das bereits stark verschuldete Vermögen. Im Jahre 1872 erhob der Jude Mosberg in Paderborn gegen Freitag Wechselklage, und in demselben Jahre beantragte die Kreissparkasse Paderborn die gerichtliche Versteigerung. – Gegen 1890 kaufte Daniel Bokhoff, verheiratet mit Maria Kloppenburg, das Haus. Jetziger Besitzer ist der Sohn Johann Bokhoff.
Drüke (Pieps) Nr. 61
Das Kolonat, das den Haus- oder Hofnamen von dem einstigen Besitzer Pieper führt, gehörte früher zu den größeren Meiergütern der Gemeinde.
1618 war Jürgen (Georg) Pieper neben Everd (Eberhard) Brandt Templierer (Kapellenvorsteher) in Alfen, wie auf dem alten Taufstein zu lesen ist. (Siehe unten S....). 1656 bescheinigt Kolon Heger, genannt Pieper, mit Einwilligung des Gutsherrn von Brenken eine Kapitalschuld von 70 Tlr. aus der Armenstiftung des Domes aufgenommen zu haben. Am 3.4.1791 erteilt der Gutsherr dem Heinrich Pieper die Genehmigung zur Aufnahme eines weiteren Darlehens von 20 Tlr. In den beiden letzteren ist nicht der Schreibname, sondern der Hof- oder Hausname des Kolonen aufgeführt.
Ende des 18. Jahrhunderts war durch Einheirat Inhaber des Kolonates Heinrich Drüke geworden, der am 4.6.1804 die Meierstatt seinem Sohne Bernard bei dessen Verheiratung übertrug.
Das Kolonat bestand der Hauptsache nach zunächst aus der von Brenken'schen Hube mit Wohnhaus, Scheune, Speicher, Brennerei und ca. 82 Morgen Acker, Wiese und Gärten. Weitere Bestandteile des Hofes war die fürstbischöfliche Hube von 21 Morgen und einige Morgen Gemeindeland. Durch Ankauf von der domkapitularischen Hollmeyerschen Hube kam 1805 noch 14 ½ Morgen hinzu. Für alle Berechtigten waren jährlich große Heuerfrüchte zu leisten, die im einzelnen hier nicht aufgeführt werden sollten, hinzu kamen der Naturalzugzehnt von den bestellten Äckern für die von Imbsen und eine alle 4 Jahre zu leistende Zahlung für das Gemeindeland.
Der vorhin erwähnte Bernard Drüke übernahm 1804 von seinem Vater Heinrich ein schon sehr verschuldetes Kolonat. Weitere Schuldenlasten sollten folgen.
1805 nahm er zusammen mit Gehlensmeyer zum Ankauf von Ländereien des früheren Hollmeyerschen Meyer Gtes beim Amtmann Vüllers in Paderborn 600 Tlr. auf. Am 10.8.1818 lieh er zu Erbauung seines neuen Hauses Nr. 61 beim Bürgermeister Hesse in Paderborn 329 Tlr. 9 Mariengroschen und 1824 weitere 180 Tlr. Am 1.10.1827 bekennt Bernard Drüke, daß er wegen langjährig nicht abgelieferter Heuerfrüchte dem Freiherrn von Brenken 160 Tlr. schulde, die als Hypothek eingetragen wurden. An die Gläubiger konnte er die Zinsen nicht zahlen; die Zeiten waren wirklich armselig. Die rückständigen Zinsen werden als weitere Belastung im Grundbuch eingetragen.
Bernard Drüke hat sich redlich Mühe gegeben, den Hof zu halten. Er starb am 15.2.1837. Seine Witwe, geb. Elisabeth Schlüter, übertrug am 27.4.1839 den Hof ihrem Sohn Joh. Caspar, der mit Anna Maria Pauli aus Iggenhausen verlobt war.
Die Mutter behält sich trotz der schwierigen Lage des Kolonates eine ziemlich ausgiebige Leibzucht vor. Außerdem muß der neue Besitzer für seine 6 Geschwister je 100 Tlr. und Brautschatz für die Schwestern übernehmen; eine neue schwere Belastung für den Hof!
Aus dem Übertragsvertrag beigefügten Inventar möge der Viehbestand aufgeführt werden: 1 braune Stute (10 Tlr.), 1 schwarze blinde Stute (8 Tlr.), 1 Stute mit Blesse (17 Tlr.), 1 braune Stute mit Blesse (55 Tlr.), 1 schwarz-braunes Hengstfohlen (35 Tlr.) aber nur 1 schwarzbunte Kuh (14 Tlr.), 1 zweijähriges Rind (7 Tlr.), 3 Schweine (13 Tlr.) 1 Hahn und 20 Hühner (1 Tlr. u. 25 Sgr.).
Die finanziellen Schwierigkeiten für Joh. Caspar Drüke wuchsen. Im Hungerjahr 1846 leiht er zur Abtragung der eingetragenen Schulden von Joh. Konrad Drüke in Dahl 2300 Tlr., die als Hypothek eingetragen werden. Hiervon wurden bald von dem Darlehensgeber 1900 Tlr. an die Kirchengemeinde für die neue Armenstiftung abgetreten. Bezeichnender Weise für die schwierige geldliche Lage des Piepshofes treten bald in den Hungerjahren 1846/47 der Jude Salomon Levi Bock und Abraham Hesse aus N-Tudorf als Gläubiger für geliefertes Vieh, Saatkorn und Waren auf.
Der Hof konnte in der früheren Grösse nicht gehalten werden, und Ländereien mußten zur Verminderung der Schulden verkauft werden, was hier im einzelnen nicht geschildert werden kann. Auf Joh. Caspar Drüke folgte sein Sohn Aloys, der mit Maria Wehritz aus Etteln verheiratet war. Der jetzige Besitzer ist Heinrich Drüke.
Ewers (Klinkenmeyer) Nr. 54
Den Klinkenhof der Freiherrn Wilhelm Anton von Imbsen hat zuletzt bewirtschaftet der Wagner Adolf Beckmann, Besitzer der Hausstelle Nr. 54; wegen dieser Beziehung zum adeligen Gut bekam Beckmann den Zunamen "Klinkenmeyer", wie Jos. Kruse wegen Übernahme des Klinkenhauses den Beinnamen "Klinkenhöfer" erhielt.
Die Kötterstelle Haus Nr. 54 war eine von Imbsenschen Meierstatt, bestehend aus Haus, Garten und einigen Morgen Ackerland.
Adolf Beckmann war verheiratet mit Margaretha Leniger. Die Witwe übertrug am 10.5.1836 das Vermögen ihrem Sohn Friedrich, der mit Theresia Dransfeld verlobt war.
Die übertragende Mutter behält sich bei Leibzucht "im Nichtvertragensfalls" vor, neben freier Kammer bei freiem Licht und Brand: wöchentlich ¼ Pfund Kaffe und 9 Pfund Brot, ferner eine "unsterbliche" Ziege bei freiem Stall und Futter und jährlich 10 Schfl. Kartoffeln, und zwar je zur Hälfte blaue und weiße, und 1 Gans.
Am 20.1.1869 übertragen die Eheleute Zimmermann Friedrich Beckmann ihrem Sohn Johann, der mit Catharina Fischer verlobt war, die Besitzung, dessen Größe ca. 4 ½ Morgen betrug. Im Erbgang wurde Friedrich Beckmann Nachfolger, der sein Eigentum unmittelbar vor dem Weltkriege (1914 – 1918) an Kaspar Schumacher verkaufte, der aber im Kriege fiel. So übernahm des letzteren Schwager Friedrich Ewers und dann dessen Bruder Josef Ewers die Besitzung.
Igges (Richts) Nr. 30.
Als Eigentümer erscheint der Tagelöhner Joh. Fischer, der 1837 als Gemeindehirt bezeichnet wird. Vorbesitzer waren Friedrich Fischer, davor Reker, genannt Reeks. Der kleine Besitz, der 1838 mit ca. 10 ¼ Morgen angegeben wird, war der Hauptsache nach fürstbischöfliche Meierstatt mit nachstehenden Belastungen:
- Für das Domänenamt Neuhaus: jährlich 11 Schfl. Gerste und 4 Sgr 3 Pfg. Hofgeld.
- Für das Damenstift Geseke: 1 Huhn und 20 Eier (im letzten Meierbrief vom 9.4.1829 ist statt der Naturallieferung jährlich 5 Sgr. zu zahlen.
- Für von Imbsen: der Naturalzugzehnt von den bestellten Äckern.
- Für die Gemeinde Alfen: alle 4 Jahre 12 Gute Groschen für Gemeindeland.
Aus der Ehe des oben erwähnten Friedrich Fischer mit Agnes Volke waren 4 Kinder hervorgegangen: Meinolf Fischer war mit der großen Armee Napoleons I. 1812 nach Rußland marschiert und dort auf den Eisfeldern geblieben; von den 2 Töchtern war Barbara 1826 gestorben und Angela Maria, die Joh. Bielemeyer geheiratet hatte, verzichtete beim Tode des Vaters auf das Erbteil. So kam das Vermögen an Johann Fischer. Nach dem vorhin erwähnten letzten Meierbrief des Stiftes Geseke bzw. dessen Rechtsnachfolgers, der Regierung in Arnsberg, hatte der Besitzer die Unterhaltspflicht des Hauses. Am 3.5.1834 berichtet Johann Fischer dem Gericht, daß sein Haus vom Sturm umgeblasen und er wieder aufbauen müsse.
Am 6. 3.1849 übertrugen die Eheleute Joh. Fischer ihrem Schwiegersohn Joh. Richts, der Anna Fischer geheiratet hatte. Nach Johann Richts finden wir 1880 oder 1881 Hermann Dransfeld, verheiratet mit Thersia Gerdiken. 1887 kaufte Ferdinand Igges, verheiratet mit Anna Maria, die Besitzung. Im Erbgang folgte sein Sohn Franz, dessen Witwe, geborene Thebille, jetzt Besitzerin ist.
Igges (Münksel) Nr. 48.
Als Besitzer begegnet uns 1816 der Zimmermann Hermann Münksel, der am 30.4.1830 seinem Sohn Meinolf die Besitzung übertrug. Bei den Leibzuchtbedingungen behält der übertragende Vater u.a. sich auch die wöchentliche Lieferung von ¼ Pfund Kaffee vor.
Meinolf Münksel war wie sein Vater Hermann Zimmermann, scheint aber nebenberuflich die edle Musika gepflegt zu haben, da bei der Schichtung vor der II. Ehe mit Maria Rose aus O.-Tudorf unter den Inventarstücken 1 Baß und 1 Violine aufgeführt werden, abgeschätzt zusammen zu 1 Tlr. (In 1. Ehe war er mit Theresia Droll verheiratet gewesen.) Nach dem Tode seiner zweiten Frau schritt Hermann Münksel zu einer dritten Ehe mit Theresia Knaup aus Alfen; bei der letzteren Ehe wird beim Viehinventar nur 1 Kuh "mitteleren Standes" mit 15 Tlr. aufgeführt. In der arbeitsstillen Winterzeit war Münksel auch Hausschlächter.
Am 5.2.1868 übertrug Ww. Münksel geb. Knaup das Vermögen ihrem Schwiegersohn Jos. Schmidt aus Kirchborchen, der mit der einzigen Tochter aus der dritten Ehe des Meinolf Münksel sich verheiratete. (Die Gesamtgröße der Besitzung wird 1867 mit 1 M. 69 R. 85 Quardratfuß angegeben.) Durch Verkauf kam das Vermögen an Caspar Leniger, verheiratet mit Franziska Gerdiken; nach dessen Tode heiratete seine Witwe den Franz Müller. Durch Heirat mit der ältesten Tochter Maria Müller wurde Joh. Igges Eigentümer, dessen Witwe jetzt Besitzerin ist.
Kloppenburg (Schlüter) Nr. 20.
Das kleine Köttergut bestand zu Anfang des vorigen Jahrhunderts aus einer von Brenken'schen Meierstatt (Haus mit 2 Gärten und 8 ½ Morgen Wiese und Acker) und einer fürstbischöflichen Hube von nur 2 Morgen und ½ Morgen Gemeindeland und wies folgende Belastungen auf:
- Für von Brenken: Eigenbehörigkeit des Besitzers, ferner 2 Schfl. R. und 3 Schfl. H. Paderborner Maß und 11 Mariengroschen an Hofgeld und Dienstgeld.
- Für das Domänenamt Neuhaus: je 2 Spint und 2 Becher H. u. G. und 3 Schilling Hofgeld
- Für von Imbsen: Naturalzugzehnt von allen bestellten Äckern.
- Für die Gemeinde Alfen: alle 4 Jahre 12 Gute Groschen.
Bei Anlage des Grundbuches 1816 war Meinolf Ahle, verheiratet mit Theresia Böddeker, Besitzer, der am 29.7.1834 das Vermögen seinem Sohn August übertrug.
Der übertragende Vater bedingt sich u.a. aus die wöchentliche Lieferung von je 1 ½ Viertel Kaffe und Tabak. An Vieh waren vorhanden: 2 Pferde (11 Tlr.) und 1 Ziege (2 Tlr.). Im Jahre 1835 erbauten die Eheleute August und Agnes Ahle eine neues Haus abgeschätzt zu 200 Tlr. Am 12.11.1838 wird vom Amts Neuhaus die Größe angegeben mit 11 M. 10 R. 20 Quardatfuß in 14 (!) Parzellen. Der strebsame Besitzer erweiterte durch verschiedene Ankäufe den Grundbesitz, der 1857 mit etwa 13 Morgen in der Gemeinden Alfen und mit nahezu 24 Morgen in der Gemeinde O-Tudorf angegeben wird; letzteren Besitz "Im Surenholze" hatte August Ahle 1857 von Auktionskommissar Kleine – Salzkotten – gekauft.
Am 5.11.1857 wurde Friedrich Kloppenburg durch Heirat mit Theresia .... Eigentümer. Die übertragenden Eltern behalten sich Verwaltung und Nutznießung vor. Der noch minderjährige Heinrich Ahle erhält bei Großjährigkeit oder "Zustandekommen" 300 Tlr., 24 Hemden und 1 Koffer; bis zur Großjährigkeit muß Friedrich Kloppenburg dem Schwager 3 – 4 Morgen Land frei bestellen. Am 13.7.1895 übertrug Friedrich Kloppenburg das Vermögen seinem Sohn Johann. Jetziger Besitzer ist Fritz Kloppenburg.
Müller (Henkemeyer) Nr. 53
Am 1.6.1700 erteilt Wilhelm Ludwig von Imbsen seinem eigenbehörigen Meier Stephan Henke, genannt Henkemeyer, der mit Margaretha Köstersmeyer verheiratet war, die Erlaubnis zur Aufnahme einer Anleihe von 40 Tlr. Konventiosmünze beim Armenfonds des Domkapitels. Der Stephan Henke bedurfte dieses Darlehens zum Ankauf von Vieh, Saatgut und zur Verbesserung der Wirtschaft.
Am 28.2.1819 bescheinigt in Ermangelung alter Meierbriefe Wilhelm Anton von Imbsen, daß Friedrich Lotteritz Inhaber der Kötterstelle von 24 Morgen war; der Kötter lebte mit Anna Maria Knaup, verwitwete Osthoff, in kinderloser Ehe.
An Belastungen waren 1816 im Grundbuche angemeldet:
- Für von Imbsen: jährlich je 6 Schfl. R. u. G. und 10 ½ Schfl. H; ferner Naturalzugzehnt von den bestellten Äckern, sodann 52 (!) Handdiensttage, 1 Stück Dienstgarn, 2 Hühner und 40 Eier.
- Für die Pfarrkirche in N.B: jährlich ½ Schfl. H.
- Für die Gemeinde Alfen: alle 4 Jahre 18 Gute Groschen
Da Lotteritz und die Vorbesitzer mit den jährlichen Heuerleistungen gar sehr im Rückstände waren, strengte Wilhelm Anton von Imbsen nach der früheren Meierordnung die Klage an auf Heimfall der Kötterei ( die sog. Kaduzitätsklage). Am 27.1.1819 kam es zwischen den Parteien zu einem Vergleich.
Die rückständigen Heuerfrüchte, die bis 1818 einschließlich zu 85 Tlr. 10 Guten Groschen abgeschätzt sind, werden in eine Kapitalschuld umgewandelt. Zur Zahlung dieser Schuld nimmt Lotteritz mit Genehmigung bei den Erben Scholdschmidt durch deren Vormund Nathan Rotschild in Paderborn eine Hypothek von 100 Tlr. auf. Wilhelm Anton von Imbsen erhält von Lotteritz 3 Morgen Land, übernimmt dafür die noch bestehende Schuld von 40 Tlr, aus dem Jahre 1700 und gewährt dem Kötter Lotteritz einen jährlichen Nachlaß an Heuerfrucht von je 1 Schfl. R. und H. und 5 ½ Schfl. G.
Am 12.6.1830 verpachteten Friedrich Lotteritz und der in seine Meierstatt eingeheiratete Augustin Happe in Weltsöden bei Salzkotten 18 – 20 Morgen Unland an den Pächter Christian Wasmuth auf Hof Zumbrock bei Salzkotten, die Diedrich Lotteritz durch Erbschaft erhalten hatte. (Unter Zeugen des notariellen Pachtvertrages befindet sich auch der Jude Ruben Düsterberg – Paderborn – wahrscheinlich Großvater des aus dem Weltkrieg bekannten Oberst Düsterberg.)
Am 31.8.1841 erklärt Augustin Happe, daß er und seine Frau Anna Maria Lotteritz die Meierstatt Henkemeyer geschenkweise von dem kinderlosen Friedrich Lotteritz vor mehr als 20 Jahren erhalten hätten, da seine Ehefrau dessen nächste Anverwandte gewesen sei; die den Eltern seiner Frau gehörige Stelle sei an Wasmuth in O.-Tudorf verkauft.
Durch Heirat mit Anna Maria, der einzigen Tochter der Eheleute Happe, erhielt am 14.3.1850 der Maurer Joh. Müller die Besitzung, die bei der Separation 2,08,09 Hektar groß war. – Jetzige Besitzerin ist Ww. Konrad Müller.
Reinstädler (Heilmers) Nr. 45
Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts wird Wilhelm Knaup als Besitzer genannt. Die kleine Stelle bestand aus dem Hause Nr. 45, dem Obstgarten und einem anderen Garten und einem Acker am Eselswege" und war der Hauptsache nach eine Hube des Damenstiftes Geseke, dem jährlich 3 Hühner und 50 Eier zu liefern waren. Für von Imbsen war eine jährliche Heuer von 1 Spint Hafer zu liefern neben dem Naturalzugzehnten vom Ackerland. An das Domstift desgl. jährlich 3 Sgr und an die Gemeine Alfen alle 4 Jahre 9 Gute Groschen.
Die Größe der Besitzung wird 1839 mit cr. 1 1/3 Morgen angegeben, abgeschätzt zu 166 Tlr. 27 Sgr., denen allerdings 154 Tlr. 13 Sgr 2 Pfg. Schulden gegenüber standen.
Durch Heirat mit Margarethe Kanup wurde am 17.3.1833 der Schuhmacher Hermann Hillebrand, genannt Hillmer oder Heilmer, Besitzer. Er war dreimal verheiratet und starb am 9.3.1855. Durch Vertrag vom 23.6.1869 wurde Rudolf Hillebrand Inhaber der Stelle. 1894 wurde Joh. Reinstädler durch Heirat mit Christine Hillebrand Eigentümer. Jetziger Besitzer ist Ww. Reinstädler bzw. deren Sohn Johannes.
Schumacher (Schmies) Nr. 37
Der Schmied Josef Becker (Redegeld) hatte von seinem Vater Meinolf das kleine Vermögen geerbt, das verschiedenartige Belastungen zu tragen hatte.
- Für das Domkapitel Paderborn: jährl. 5 Gute Groschen, 9 Pfg. ebenfalls wegen früherer Heuerfrucht.
- Für das fürstbischöfliche Domänenamt Neuhaus: jährl. 8 Sgr. 8 Pfg. statt der bisherigen Heuerfrucht.
- Für von Imbsen: jährl. 4 Becher H., 5 Gute Groschen, 9 Pfg. Hof- u. Dienstgeld und Naturalzugzehnt.
- Für die Gemeinde Alfen: alle 4 Jahre 11 Sgr. 4 Pfg.
Die Aufzählung der an sich nicht gerade bedeutenden Belastungen zeigen, wie in letzter Zeit auch kleinere Besitzungen mit einer großen Verschiedenheit von Verpflichtungen belastet waren, deren Ablösung durch die Rentenbank als eine große Erleichterung empfunden wurde.
Josef Becker heiratete am 9.3.1808 die Anna Maria Happe. Durch verschiedene Landankäufe hat Josef Becker das Vermögen vermehrt; so kaufte er 1840 von Landwirt Caspar Drüke (Pieps) 94 Ruten für 42 Tlr. und 1846 von Landgerichtsreferendar Emmrich, dem Besitzer des Unterhauses in Paderborn, ein 1 1/3 Morgen grosses Ackerstück "Obern Ragensberg" für 65 Tlr. (Siehe auch Geschichte von Nordborchen).
Am 25.10.1845 hatte er seinem Sohn Friedrich, der mit Clementine Drücke aus Alfen verlobt war, das Eigentum übertragen, dessen Größe mit cr. 3 ½ Morgen angegeben wird. Durch Heirat mit Anna Becker wurde Caspar Schumacher aus Kirchborchen Eigentümer, dem sein Sohn Wilhelm, verheiratet mit Bernhardine Drüke, 1903 folgt. Jetzige Besitzerin ist Ww. Wilhelm Schumacher.
Mein Elternhaus, Alfen Nr. 64
Von Herrn Hauptlehrer Becker in Herne-Holthausen geht uns nachstehende Zuschrift zu:
"Das Haus wurde 1804 gebaut von Schmied Johann Friedrich Becker, der aus SmesHause (meinem Elternhause benachbart) stammt. Seine Frau Anna Maria Thersesia Schäfers aus Knobbenhause in Nordborchen, gestorben in Alfen am 12.8.1875. (Über Abstammung, Mitgift und Brautschatz der Theresia Becker siehe Schäfers "Zur Geschichte meiner Familie" Seite 13 und 15.) Der Ehe des Johann Friedrich Becker mit Theresia Schäfers entsprossen 6 Kinder. Davon übernahm Johannes Becker das Haus und heiratete eine geb. Deppe aus Wewer; dieser Ehe entstammte eine Tochter Lina, die später nach Wewer heiratete. Eine Schwester des Johann Becker, Anna, lebte später in Paderborn, war langjährig Haushälterin beim Domkapitular Christian Stamm und verlebte ihren Lebensabend in der Familie Bernard Schäfers in dessen elterlichen Hauses an der Jesuitenmauer.
Johannes Becker kaufte 4 Morgen Land am "Malkenwiäge". Als Johannes Becker starb, heiratete mein Vater die Witwe. (Trotz des gleichen Namens war keine Verwandtschaft vorhanden.) Nach dem Tode der ersten Frau heiratete mein Vater in 2. Ehe meine Mutter Christiane geb. Fischer. Mein Elternhaus war ursprünglich ein kleines Fachwerkhaus. 1888 brannte es ab und wurde dann massiv wieder aufgebaut.
Zum Schluß sollen noch zu den in Kapitel 8 und 9 behandelten Hof- und Hausstätten einige abschließende Bemerkungen folgen:
- In dieser Heimatschrift sind besonders bei den Erbhöfen die alten Hofnamen gebraucht; wie solche sich aus den Grundbuchakten ergaben. Die neuen Erbhofnamen weichen zum Teil von den geschichtlichen Namen ab; im Interesse des Zusammenhangs mit der Vergangenheit wäre es wünschenswert gewesen, wenn die alten, in der Geschichte verankerten Hofnamen geblieben bzw. gewählt wären. Die alten Hof- und Hausnamen in Alfen weisen wohl ausnahmslos auf frühere Besitzer hin. Hofbezeichnungen nach ihrer Lage (z.B. Kleehof) oder nach der Wirtschaftsart, wie solche sich anderswo finden, sind in Alfen nicht gebräuchlich gewesen. Die früheren Kolonen leben so gleichsam in den Namen der Meierstätten fort, auch ein Beweis für die konservative Gesinnung der Landbevölkerung. Änderungen des Hofnamens sind früher wohl vorgekommen, aber im allgemeinen. selten.
- Wenn oftmals die Behauptung vorgetragen wird, daß Bauernhöfe Jahrhunderte im Besitze derselben Familie gewesen sein, dann ist diese Behauptung übertrieben und unrichtig. Es ist ein sehr seltener Fall, daß ein Hof mehrere Jahrhunderte hindurch derselben Familie gehört hat. Familien entstehen und vergehen! Wohl kam es anderswo bei Einheiraten vor, daß der neue Meier seinen bisherigen Schreibnamen ablegte und den Namen des Kolonen annahm, in dessen Familie er einheiratete. (Bei solchen Namensänderungen kann die Ahnenforschung gar leicht in falsche Bahnen gelenkt werden.) In Alfen ist bis jetzt kein Fall bekannt, daß der einheiratende Schwiegersohn unter Ablegung seines bisherigen Namens den Familiennamen seines Schwiegervaters angenommen habe. Bei Betrachtung der 22 Erbhöfe und der 10 anderen Hausstätten finden wir, daß die Familie Gerdiken auf Kowangen die älteste Familie von Alfen ist, die seit cr. 300 Jahren auf derselben Hofstätte gewesen ist. Es ist ohne Zweifel anzunehmen, daß Henricus Gerdiken, der i. J. 1646 das schöne grüne Meßgewand gestiftet hat, bereits auf Kowangen war, und 1707 haben die Eheleute Anton Gerdiken und Anna Maria Rissen das jetzt noch bestehende Bauernhaus errichtet.
- Über Wiederverheiratung und Einheiraten.
- Wiederverheiratung.
Der Tod der Ehefrau ist für den Landwirt ein überaus schwerer Schicksalsschlag, da für letzteren die Frau nicht nur Gattin und Mutter, sondern auch die Mitproduzentin des Mannes im landwirtschaftlichen Betriebe, besonders im Stall und Garten ist. Der verwitwete Landwirt ist deshalb in der Regel nicht nur mit Rücksicht auf etwaige unversorgte Kinder, sondern auch im Interesse seines Betriebes zur zweiten Heirat einfach gezwungen. Ebendasselbe gilt um so mehr für die verwitwete Bauernfrau.
Die große Paderborner Meierordnung von 1765 sah vor, daß im Falle der Wiederverheiratung der Anerbe aus den Vorkindern berufen werden sollte, und zwar nach hiesiger althergebrachter Sitte der älteste Sohn. (Im Delbrücker Land galt und gilt wie in einigen anderen Gegenden Norddeutschlands das Minerat d.h. der jüngste Sohn ist Anerbe.) Ob in der fürstbischöflichen Zeit diese Vorschrift der Meierordnung stets befolgt ist, kann schwer nachgewiesen werden. In der späteren Zeit haben wir jedoch bei einigen Erbhöfen festgestellt, daß der Anerbe aus erster Ehe abgefunden und so die Berufung des Hoferben aus den zu erwartenden Kindern der zweiten Ehe ermöglicht wurde.Der zur zweiten Ehe schreitende Teil hielt und hält mit den Vorkindern Schichtung, d.h. die Hälfte des unbelasteten Vermögens fällt den Kindern aus der ersten Ehe zu, wenn die Ehegatten Gütergemeinschaft hatten, war bisher bei uns stets der Fall war. Durch die Abschichtung trat natürlich eine fühlbare Belastung des vielleicht schon verschuldeten Hofes ein. Ein Ehepartner mit Vermögen war bei der Wiederverheiratung eine große Entlastung des Hofes.
- Einheiraten
Bei den in Kapitel 8 und 9 betrachteten Stellen finden wir sehr viele Fälle von Einheiraten. Die Vermögensübertragung auf eine Tochter und deren Verlobten hatte vielfach darin seinen Grund, daß der alte und kränkliche Vater der Hilfe einer jüngeren Kraft bedurfte, besonders wenn die eigenen Söhne noch minderjährig waren. Bei belasteten Höfen war ferner die Einheirat eines begüterten Schwiegersohnes geradezu erwünscht.
Bei den Einheiraten konnte der Fall eintreten, daß nach dem Tode der Eheteils aus der früheren Hofesfamilie der andere Teil zu einer zweiten Ehe schreiten mußte un daß so die Stelle in völlig blutsfremden Besitz kam.
Übertrags und Schichtungsverträge
Nach altem Herkommen, wie es auch in der Meierordnung von 1765 festgelegt ist, mußte bei solchen Verträgen die Genehmigung des Grundherrn zu ihrer Gültigkeit zuvor eingeholt werden. Die Grundherrn hatten an der ungeschmälerten Leistungsfähigkeit des Hofes schon mit Rücksicht auf die ihnen zustehenden Leistungen der Kolonen das größte Interesse. In der Zeit nach der Bauernbefreiung fiel die Zustimmung des Grundherrn meistens weg; die Folge davon war zuweilen eine zu große Belastung durch Leibzucht der Eltern und zu große Abfindung der Geschwister des Anerben.
Bei den Übertragsverträgen sicherten sich die Eltern zunächst den eigenen Lebensunterhalt und regelten die Abfindung der übrigen Kinder. In der Regel verblieben die Eltern in der Familiengemeinschaft des Sohnes oder Schwiegersohnes unter Zusicherung eines "Handpfennigs" und sonstiger kleinerer Leistung. Für den "Nichtvertragensfall" können die Eltern auf Leibzucht gehen, und hierfür werden bestimmte Leistungen vereinbart. Den notarielen Übertrags- und Schichtungsverträgen wird ein von vereideten Schätzern aufgestelltes Inventar und sonstiges Vermögens- und Schuldenverzeichnis beigefügt, wovon wir bei einzelnen Erbhöfen und Hausstellen Auszüge mitgeteilt haben. Es war unmöglich, von jeder Stelle derartige Mitteilungen zu machen.
Einige Bemerkungen zu den Verträgen mögen folgen:
- die übertragenden Eltern behalten sich bis in die 60er und 70 er Jahre des vorigen Jahrhunderts die wöchentliche Lieferung in der Regel von ¼ Pfund Kaffee vor, ein Beweis, wie dieses Getränk bei allen außerordentlich geschätzt wurde und die frühere Morgensuppe "dat Siupen" völlig verdrängt hat; in einigen Fällen wird auch die wöchentliche Lieferung von ¼ Pfund Rauchtabak und in einem Falle von Schnupftabak vorbehalten.
- Bei der Abfindung der Töchter finden wir bis in die 60er Jahre stets aufgeführt u.a. Spinnrad und Haspel, ein Beweis, wie die Verarbeitung des Flachses in allen Bevölkerungsschichten gebräuchlich war.
- Bei dem in den Grundbuchakten mitgeteilten Hausinventar staunt man oft über die Menge des Hausgerätes aus Zinn und Kupfer.
- Bei den "Bestialien" fallen die uns so niedrig erscheinenden Taxpreise auf. Wir wollen daraus erkennen den hohen Stand des baren Geldes in den damaligen armen Zeiten; außerdem stand die Viehzucht nicht so hoch wie heute.
- Die Zahl der Pferde erscheint uns gegenüber dem Rindvieh- und Schweinebestand sehr hoch. Das Pferdematerial da damals leicht; außerdem brauchte der Bauer bei der zersplitterten Lage seiner Grundstücke mehr Spannkräfte. Rindvieh und Schweine wurden in der Regel nur für den eigenen Verbrauch gehalten, da Verkaufsmöglichkeiten wegen der schlechten Wege zum Markt erschwert und Molkereien noch nicht entstanden waren.
Zur Zusammensetzung der Hof- und Hausstellen und der meierstättischen Belastungen verweisen wir auf die Mitteilungen in Kapitel 3.
Von den Grundherren kehren am meisten wieder die Herren von Imbsen, Hauptgrundherren von Alfen, dann die von Brenken, das Domkapitel Paderborn und das fürstbischöfliche Domänenamt in Neuhaus, die von letzteren abhängigen Huben sind meistens geringeren Umfanges. Die von Imbsen, von Brenken und das Domkapitel hatten in Alfen eigenbehörige Leute, von denen wir einige bei den betr. Hof- bzw. Hausstellen-Geschichten erwähnt haben.
Die Gemeinde Alfen scheint früher größeren Grundbesitz besessen zu haben. Zu einer uns unbekannten Zeit sind die Gemeindeländer aufgeteilt und an Gemeindemitglieder gegen eine alle 4 Jahre zu leistende Abgabe in Erbpacht ausgetan.
Die Lieferung des "Sangkornes" für den Pfarrer von Nordborchen ferner von bestimmten Verpflichteten die Abgabe von Brot, Eier und auch Bier an gewissen Tagen für die Armen, für den Pfarrer und Küster ist eine Belastung des Grundstückes. Die Ablösung der mannigfachen Reallasten mit Hilfe der staatlichen Rentenbanken war für die belasteten Stellen eine überaus große Wohltat.
Zur Aufteilung einiger Kolonate:
Für die Zeit vor der Säkularisation, also in der Zeit der grundherrlichen Abhängigkeit des Bauern, war der Untergang und die Aufteilung eines Kolonates eine große Seltenheit. Für Alfen läßt sich außer der von Pfarrer Ernesti 1673 erwähnten Aufteilung des domkapitularischen Roggenkamps Hube bis jetzt kein weiterer Fall nachweisen. Ganz anders aber lagen die Verhältnisse nach der Bauernbefreiung, also nach Wegfall der auch den Bauern schützenden Meierordnung. Im Verlauf unserer Darstellung haben wir von der Aufteilung mehrerer alter Kolonate und von dem Ankauf und Verkauf der Grundstücke gehört. Der vorher durch die Meierordnung geschützte und gebundene Ackerboden war zu einer verkäuflichen Ware geworden!
Die Gründe zum unglücklichen Ende der betreffenden Kolonate lagen besonders in den damaligen schweren Zeiten, Zeiten des Mißwachses und der Hungersnot, abwechselnd mit Zeiten außerordentlich glänzender Ernten mit ungeheuer niedrigen Getreidepreisen, bei denen der Bauer mit Verlust arbeiten mußte; von diesen bedrückten und armseligen Zeiten werden wir im Nachfolgenden noch sprechen. In diesen so schweren Zeiten konnte ein bereits verschuldeter Hof kaum durchgehalten werden, zumal wenn die Familie des Bauern etwa durch Heiraten in die Verwandtschaft oder durch starken Alkoholmißbrauch bereits innerlich krank war. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Ende des 18. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 19 Jahrhunderts im Paderborner Lande wie anderswo grassierende Schnapspest die Untergang vieler Höfe verschuldet hat. Wir wollen uns erinnern, des um seine Hintersaßen in Alfen besorgten Gerichtsherrn von Brenken, der bei dem Landesherrn, dem Fürstbischof von Paderborn, sich beklagt, daß aus steuerlichen Gründen beinahe für jedes dritte Haus der Gemeinde eine Schnapsbrennerei zugelassen sei; wir wollen uns ferner daran erinnern, daß nach der amtlichen Steuerliste von 1820 damals noch 7 Branntweinbrennereien im Dorfe nachweisbar sind. Die Mäßigkeitsbruderschaft hat zweifellos viel zur Gesundung des Landvolkes und zur Erhaltung des bäuerlichen Besitzes beigetragen.
So bedauerlich die Aufteilung alter Hofstellen an sich ist, es hatte doch auch die wohltätige Folge, daß strebsamen kleineren Besitzern die Möglichkeit zum Landankauf und Vergrößerung ihrer Stellen gegeben wurde, wie wir dieses im Kapitel 8 und 9 an verschiedenen Stellen mitteilen konnten. In der heutigen Zeit ist der Grundbesitz besonders auch durch das Erbhofgesetz in festen Händen, so daß Neuerwerbung von Ackerland eine Seltenheit ist. Für die kleineren Leute, die über wenig Eigenland verfügen, ist zur Ernährung von der eigenen Scholle in Alfen wie auch anderswo die Möglichkeit geboten, besonders aus den Zuwendungen der verstorbenen Jungfrauen Leniger und Maria Becker Kirchenland anzupachten.
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