Kapitel 14: Domdechant und Generalvikar Dr. Joh. Heinrich Drüke
- Domdechant, Generalvikar Dr. Joh. Heinrich Drüke
- Drükes Jugend- und Studienjahre.
- Der Gymnasiallehrer, dann Domprediger und Moralprofessor in Paderborn
- Drüke als Regierungs- und Schulrat in Minden
- Drüke, Generalvikar in Paderborn
- Seine großen Verdienste um Einrichtung der Verwaltung und Sicherung des Kirchenvermögens
- Seine letzten Lebensjahre und Tod
In unserer Heimatgeschichte darf ein kurzes Lebensbild der größten Sohnes der Gemeinde, des Paderborner Domdechanten und langjährigen Generalvikars Dr. Joh. Heinrich Drüke nicht fehlen, entsprossen einem alten Bauerngeschlecht vom Kerstingshofe wurde Joh. Heinrich Drüke in Alfen geboren und am 13.8.1776 in Kirchborchen getauft. Seine Eltern waren Bartlos (auch wohl Bartholomäus geschrieben) Drüke (getauft am 20.11.1735) und Angela Maria Elisabeth Wiechers (geb. zu Alfen 15.5.1742), die am 4.10.1762 getraut wurden. (Eltern des Bartlos Drüke waren: Joh. Hermann Drüke und Elisabeth Knaup aus Etteln, deren Hochzeit am 12.2.1729 in Etteln stattfand; Eltern der Mutter des Generalvikars waren: Joh. Jürgen (Georg Wiechers und Maria Elisabeth Knaupt).
Der am 22.5.1806 zu Alfen gestorbene Vater des Generalvikars, Bartlos Drüke, hinterließ bei seinem Tode sechs majorenne Kinder;
- Joh. Joseph, getauft 8.6.1764, Anerbe und Besitzer des väterlichen Hofes.
- Anna Maria Elisabeth, getauft 5.2.1767, verheiratet mit Jos. Wibbe in Oberntudorf
- Anna Maria Gertrud, getauft 10.2.1770, verheiratet mit Lorenz Hölscher in Kleinverne
- Joh. Konrad, getauft 3.10.1773, später Hofbesitzer in Dahl
- Joh. Heinrich, getauft 13.8.1776, der spätere Generalvikar,
- Franz Arnold, getauft 13.3.1782, (Pate: Frhr: von Imbsen-Wewer) verheiratet nach Eggeringhausen.
Es ist vorerst als sicher anzunehmen, daß der damalige Pfarrer von Kirchborchen P. Wolfgang Heitlandt, der 1802 zum letzten Abt von Abdinghof gewählt wurde, und bald auf den aufgeweckten jungen Heinrich Drüke aufmerksam wurde und dessen Studien bei den Eltern angeregt hat. Kerstings Hof war zwar einer der größeren Höfe in Alfen, aber das bare Geld war doch so rar, und vielleicht hat es erst längeren Zuredens des Pfarrers bedurft, um die Zustimmung der Eltern zu erlangen.
Es ist bekannt und wird auch bei Säkularisation des Klosters von der Staatlichen Aufhebungskommission rühmend anerkannt, daß Abdinghof sehr wohltätig gegen Arme war. Im Kloster erhielten bedürftige Gymnasiasten der Theologie Freitische. Der Geschichtsschreiber des Paderborner Bistums, Georg Bessen aus Siddessen bei Brakel, später Theologieprofessor und Seminarpräses in Paderborn, erzählt dankbar, daß er auf Empfehlung seines ersten Lateinlehrers, des Abdinghofer Konventualen, Klosterpropst Bruno Finet im Benediktinerinnenkloster Gerhden, die Wohltat eines Freitisches in Abdinghof gehabt habe und daß dadurch sein Studium erleichtert sei.
Es ist anzunehmen, daß der junge Heinrich Drüke den Weg zum und vom Gymnasium in Paderborn von und nach Alfen alltäglich zu Fuß machte. Wir können ferner annehmen, daß der junge Drüke auf Empfehlung seines Heimatpfarrers P. Wolfgang Heitlandt, der im Abdinghofer Konvent sich eines großen Ansehens erfreute, auch Freitische in Abdinghof erhalten hat, wenn auch der väterliche Hof kein Klosterkolonat, sondern dem Herrn von Imbsen meierstättisch war.
Auf dem von der Exjesuiten - die Gesellschaft Jesu war von Papst Klemens XIV im Jahre 1773 aufgehoben - geleiteten Theodoranischen Gymnasiums in Paderborn war Drüke bald einer der besten Schüler und als solcher von seinen Lehrern hochgeschätzt. Allerdings zeigte sich schon hier ein hervorstechender Zug bei ihm: ein übergroßer Ehrgeiz, der seinen Charakter etwas Überhebliches, ja auch etwas Schroffes verlieh, war ihm später in manche Schwierigkeiten im Verkehr mit anderen Brachte. Schon als Schüler der höheren Klassen wurde er von der Leitung des Gymnasiums als Repetent für die unteren Klassen verwendet, eine Vorbereitung für seinen späterer Beruf als Gymnasiallehrer.
Im Jahre 1794 begann er seine philosophisch-theologischen Studien an der damals noch bestehenden Theodorianischen Universität, die ebenfalls von Exjesuiten geleitet wurde, trat dann in das von Fürstbischof Wilhelm Anton von Asseburg 1777 gegründete Priesterseminar ein und empfing am 20.10.1800 in Neuhaus, dem Orte der fürstbischöflichen Residenz, die hl. Priesterweihe. Nach damaligen Brauche hielten die Alusnen des Priesterseminars schon im Seminarjahr in Paderborn und in benachbarten Gemeinden auch zu ihrer eigenen Übung an Sonntagnachmittagen für die Jugend Katechesen. Drüke übernahm die Katechesen in Dörenhagen, die sich auch bei den Erwachsenen einer großen Beliebtheit erfreuten. An heißen Sommertagen, wenn die Zahl der Teilnehmer zu groß war, hielt er die Katechesen unter der von der alten Dorfkirche stehenden, alten, breitästigen Dorflinde ab.
Da Drüke schon als junger Seminarpriester als hervorragend in Unterrichtserteilung galt, kann es uns nicht Wunder nehmen, wenn er bereits 1800 von seiner geistlichen Behörde als Lehrer an das Gymnasium berufen wurde. Die geistlichen Lehrer des Gymnasiums, meisten noch Exjesuiten, führten im alten Kollegiengebäude einen gemeinschaftlichen Haushalt, und jeder hatte ein einfach geweißtes Wohn- und Schlafzimmer. Im Verkehr mit den älteren Kollegen, die zum großen Teil noch seine Lehrer gewesen waren, hatte Drüke Gelegenheit zur geistigen Weiterbildung. In den der großen französischen Revolution von 1789 nachfolgenden Stürmen waren viele französische Bischöfe, Priester, Fürstlichkeiten und Adelige nach Deutschland geflüchtet, so auch in das Hochstift Paderborn, dessen letzter Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg den Emigranten gastliche Aufnahme gewährte. Auch im Jesuitenkollegium wohnten einige französische Priester, deren Umgang für Drüke auch ein großer geistiger Gewinn war. Besondere Freundschaft schloß Drüke mit seinem Mitschüler und Kollegen Anton Holtgreven, dem späteren Weihbischof, dessen milder Charakter wohltätig auf ihn einwirkte.
Im Jahre 1807 berief Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg den jungen Drüke zum Domprediger in Paderborn, eine sehr ehrenvolle Berufung, die eine Vorbereitung für höhere Stellungen sein sollte. War Drüke bis dahin ausschließlich im Schulfach tätig gewesen und hatte sich mehr mit wissenschaftlichen Problemen befaßt, so führte das Predigtamt ihn der Seelsorge wieder näher. Als Domprediger genoß er bald den besten Ruf, da er in den Jahren der französischen Fremdherrschaft (1807 - 1813), in den Jahren der Kriege und Kriegsnöte von den Domkanzel Worte des Trostes und Ermunterung fand. Die Glanzzeit seiner Tätigkeit als Domprediger fällt in die Jahre 1813 - 1815. Bei den öffentlichen Dankandachten, die anläßlich der Siege der Verbündeten in den Freiheitskriegen die weiten Hallen des Domes bis auf den letzten Platz füllten, hielt Drüke meisterhafte Ansprachen. Alles hing begeistert an seinem Munde.
Bei dem Wintergewitter am 18.1.1815 zerstörte der Blitz das Dachgestühl des Domturmes, und der ganze Dom schien gefährdet. Deshalb waren die Reliquien des hl. Liborius mit dem Liborischrein und anderen kirchlichen Kostbarkeiten in die Busdorfkirche in Sicherheit gebracht. Als die Gefahr gebannt war, wurden die Reliquien in feierlichem Zuge zum Dom zurückgebracht; in der Dankandacht hielt Drüke die Predigt, durch die selbst harte Männer zu Tränen gerührt wurden. (Durch dasselbe Wintergewitter am 18.1.1815 wurden vom Blitz getroffen der Turm des Domes in Xanten (Niederrhein) und der dicke, runde Turm der Wewelsburg.)
Nach der Wiederangliederung des Paderborner Hochstiftes an das Königreich Preußen hielt Drüke am 18.10.1815 im Dom eine Predigt, die weithin bekannt wurde, und die auch im Druck erschienen ist. Im Jahre 1814 gab er die "Biblische Geschichte für Kinder" heraus, die viele Jahrzehnte im Bistum Paderborn gebraucht worden ist. (In der Volksschulzeit des Verfassers dieser Heimatgeschichte war die Biblische Geschichte von Drüke noch in Gebrauch; sie hat viel Segen gestiftet.)
In der Notzeit nach den Freiheitskriegen konnte Drüke mit Unterstützung einer Londoner Wohltätigkeitsgesellschaft in Stadt und Land Paderborn wirksame Kriegshilfe bei den Armen und Bedrängten leisten. Drüke wurde zum Charitasmann in jener schweren Zeit und hat auch hierdurch viel Anerkennung und Dank geerntet.
Eine neue Aufgabe wurde Drüke im Jahre 1817 gestellt, indem ihm die nebenamtliche Professur für Moral (Sittenlehre) an der Paderborner Universität übertragen wurde, wodurch er noch mehr für die Fragen der praktischen Seelsorge interessiert wurde. Am 10.10.1818, also kurz vor der vom Ministerium verhängten Aufhebung der Paderborner Universität erwarb Drüke in Paderborn den theologischen Doktorgrad. Seine Lehrtätigkeit als Professor der Moral sollte indessen nicht von langer Dauer sein.
Bereits am 3.10.1818 wurde er durch das Vertrauen des Königs Friedrich Wilhelm III zum Regierungs- und Schulrat an die Regierung in Minden berufen; gleichzeitig sollte er das katholische Pfarramt daselbst übernehmen. Seine Einführung in das ihm völlig neue Regierungsamt konnte aber erst 1.1.1820 erfolgen. Seine Tätigkeit als Regierungs- und Schulrat war von den größten Bedeutung für sein späteres Wirken als Generalvikar. Hier ging er gleichsam in die Schule der Preußischen Verwaltung. Er war der erste katholischen Regierungs- und Schulrat und wurde so, war wohl verständlich ist, von den andersgläubigen Kollegen in der Regierung und in der andersgläubigen Öffentlichkeit mit einem gewissen Mißtrauen und mit Zurückhaltung empfangen. Das sollte sich bald ändern! Seine Fassungsgabe, sein klarer Blick verschafften ihm schnell die nötigen Geschäftskenntnisse. Drüke gehörte bald zu den angesehensten Mitgliedern der Mindener Regierung.
Durch die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse in Preußen, durch das Konkordat zwischen Rom und Berlin im Jahre 1821 erhielt die früher so kleine Diözese Paderborn eine ganz außerordentliche Erweiterung ihres Gebietes. In seiner Tätigkeit als Regierungs- und Schulrat lernte Drüke einen großen Teil der Diözese Paderborn, die er später als Generalvikar verwalten sollte, kennen. Schon von Minden aus sorgte er, soviel er konnte, für die Errichtung neuer Pfarr- und Kaplaneistellen, für Erneuerung verfallener Pfarrwohnungen, besonders wenn der Staat durch Einziehung früherer geistlicher Güter dazu verpflichtet war. Als Schulrat galt indessen seine Hauptsorge der Verbesserung des katholischen Schulwesens im Regierungsbezirk. Persönlich nahm er die Prüfung katholischer Lehramtskandidaten vor, war um Berufung tüchtiger Lehrpersonen besorgt und unterstützte gern, soviel an ihm lag, die berechtigten Wünsche der damals sehr kärglich besoldeten Lehrer, ferner deren Anträge in Bezug auf Verbesserung der vielfach unzureichenden Schullokale und Lehrerwohnungen.
Bei der Neuordnung des Paderborner Domkapitels wurde er am 25.8.1823 zum Ehrendomherr ernannt; gleichzeitig war er für Münster als Domkapitular vorgeschlagen. Am 25.8.1825 wurde er zum Domdechant in Paderborn ernannt, behielt aber vorläufig sein Regierungsamt in Minden bei. Seit 1824 war er auch noch von Minden aus Rektor der dem Namen nach noch bestehenden Paderborner Universität, die allerdings von der Regierung 1818 aufgehoben war, aber als philosophische theologische Anstalt für Priesteramtskandidaten noch bestand. Aus der Stellung als Regierungs- und Schulrat in Minden, in der Drüke nach seiner eigenen Aussage die glücklichsten und freudevollsten Tage seine Lebens verlebte, schied er aus, um dem Rufe des Bischofs Friedrich Clemsens von Ledbur-Wicheln nach Paderborn als Generalvikar zu folgen. Seine Berufung erfolgte am 19.3.1827; überdies war er schon am 25.8.1825 zum Domdechant in Paderborn ernannt. Als Generalvikar ist Drüke für die neu aufzubauende Diözese Paderborn ein Mann der göttlichen Vorsehung geworden, und darum wird sein Andenken in der Bistumsgeschichte stets ein gesegnetes sein und bleiben!
Um in etwa die aufbauende und ordnende Tätigkeit Drükes zu verstehen, müssen wir zuvor die Zeitverhältnisse mit den großen Schwierigkeiten und Hindernissen kurz von Augen führen.
Am 2.8.1802 verlor durch die Säkularisation das Hochstift Paderborn seine politische Selbständigkeit und wurde dem Königreich Preußen eingegliedert. Der letzte Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg, der gleichzeitig Fürstbischof von Hildesheim war, blieb Bischof für die beiden Bistümer. Die geistliche Leitung der Diaspora-Nachbargebiete blieb bei den bisherigen bischöflichen Verwaltungen. durch die Aufhebung der Abteien und Stifte, deren Güter säkularisiert waren, fielen wichtige Stützpunkte der Seelsorge weg. Das galt besonders auch bei der von Preußen verfügten Aufhebung der Klöster und Abteien usw. im Gebiete der Provinz Sachsen, im Gebiete der früheren Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Merseburg; allerdings gehörte die Provinz Sachsen damals noch nicht zu Paderborn, sondern zum Apostolischen Vikariat des Nordens. Nun kam die französische Fremdherrschaft während der Zeit des Königreichs Westfalen (1807 - 1813). König Jèrome dachte daran, für sein Gebiet ein neues Bistum mit dem Sitze in Kassel zu schaffen. Paderborn wäre dann als Bistum erledigt gewesen. Die Säkularisation wurde im verschärften Maße von den Franzosen durch Einziehung von Kirchengütern, durch Aussterbenlassen der weniger begüterten Klöster fortgesetzt. Infolge der unaufhörlichen Kriege stellten sich Verarmung der Bevölkerung, Not und Elend, aber auch Abnahme der höheren Studien, insbesondere auch das Studium der Theologie ein. Zum Eintritt in das Priesteramt der damals noch kleinen Diözese Paderborn meldeten sich in den Jahren 1803, 1805 und 1814 nur je drei, in den Jahren 1806 und 1815 nur je vier und im Jahre 1808 nur ein einziger Theologe zur Aufnahme! Nach der Besiegung Napolèons I. erfolgte auf dem Wiener Kongreß eine neue Verteilung der Länder Europas, auch der Gebiete des früheren mittelalterlichen "Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation".
Der Wirrwarr in Bezug auf geistliche Zuständigkeit (Jurisdiktion) für Seelsorge, Spendung der hl. Sakramente wurde immer größer!
Eine kirchliche Neueinteilung mußte geschaffen werden, und das erfolgte für das Königreich Preußen 1821 durch Abschluß des Konkordates zwischen dem Päpstlichen Stuhle in Rom und der Königlichen Regierung in Berlin; dieser Staatsvertrag wurde vom Papst durch die Bulle: "De salute animarum" veröffentlicht.
Durch das Konkordat von 1821 kamen zur Diözese Paderborn das Bistum Corvey, das Herzogtum Westfalen (Sauerland), die Fürstentümer Minden und Siegen, die Grafschaften Mark, Wittgenstein, Rietberg und Ravensberg, ferner das Fürstentum Eichsfeld, das Amt Reckenburg (Wieden-brück), die Herrschaft Theda, das Gebiet von Erfurt, die katholischen Pfarreien im Herzogtum Magdeburg, im Fürstentum Halberstadt, in der Altmark und in den übrigen zur preußischen Provinz Sachsen gehörenden Landesteilen, endlich die Fürstentümer Lippe-Detmold, Waldeck, Schwarzburg-Tudolstadt, Schwarzburg Sondershausen und das Herzogtum Gotha.
Eine Neuordnung des Domkapitels in Paderborn erfolgte, ferner Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Es ist selbstverständlich, daß die kirchliche Verwaltung im neuen, so überaus vergrößerten Bistum Paderborn nicht sofort mit Abschluß des Konkordates 1821 einsetzen konnte. Bis alles halbwegs geregelt war, dauerte es erst einige Jahre. 1825 starb Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg (1789 - 1825). Sein Nachfolger wurde Friedrich Clemens (1825 - 1841) Freiherr von Ledebur - Wicheln, Domherr in Paderborn und Generalvikar in Hildesheim, der 1827 den Domdechanten, Regierungs- und Schulrat Dr. Drüke zu seinem Generalvikar berief, und Drüke hat die kirchliche Verwaltung in der neuen Diözese Paderborn eingerichtet und durchgeführt.
Allerdings hat Drüke es nicht leicht gehabt, und doch hat er es geschafft! Er wurde in Paderborn und auch von einem größten Teil der Geistlichkeit in der Diözese mit einem gewissen Mißtrauen empfangen. Kam er doch von der Preußischen Regierung in Minden, war preußischer Regierung- und Schulrat! Die innere Gegnerschaft gegen das Preußentum, das es vielfach einst verstanden hatte, das Vertrauen der Bevölkerung zu erwerben, das doch in der Säkularisation so groß kirchliches Vermögen eingesteckt hatte, diese innere Gegnerschaft erfuhr Drüke auch. Alle Unzufriedenheit mit der preußischen Regierung, mit dem teilweise zu schroff auftretenden preußischen Beamten wurde auch auf Drüke übertragen.
Hinzu kam. daß Drüke eben kein Gemütsmensch war; er war ausgesprochen Verstandesmensch mit einem unbeugsamen Willen, der in seiner bisherigen Tätigkeit als Gymnasiallehrer, Domprediger und Regierungsrat keinen Widerspruch erfahren hatte. Drüke hatte einen herben Charakter, und diese Naturanlage war bei ihm durch seinen bisherigen Lebensgang nicht gemildert worden. Er wurde vielfach im Klerus als "Pascha mit sieben Roßschweifen" bezeichnet. Erst in späteren Jahren wurde Drüke Milderung gütiger, und das Vertrauen zu ihm nahm mehr und mehr zu.
Daß Drüke trotz der vorgezeichneten Schwierigkeiten so viel erreicht und Dauerndes geschaffen hat, ist zum Teil dem Umstand zu verdanken, daß er das unbedingte Vertrauen seines Bischofs, der ihm die Neuordnung und Verwaltung der Diözese überließ, genoß. Der Hauptgrund seiner Erfolge liegt aber in Drüke selbst; er war mit seltenem Verstande, mit rascher Auffassungsgabe und mit einem zähen, eisernen Willen begabt, der von Schwierigkeiten nicht zurückbebte. Dazu hatte er in Minden bei der Regierung eine sehr gute Schule als Verwaltungsbeamter durchgemacht. So können wir sagen, daß gerade die Einarbeitung Drükes in Minden für ihn und für die Diözese von unschätzbarem Werte gewesen ist.
Drüke ging zunächst daran, die Verwaltung des Generalvikariates aufzubauen, und das war wirklich keine Kleinigkeit. Die kleine Diözese Paderborn, die das ehemalige Fürstentum umfaßte, war durch das Konkordat von 1821 zur zweitgrößten Diözese Preußens geworden, deren Grenzen sich von Barmen bis vor die Tore von Leizig und in die Altmark bis nahe vor Berlin erstreckten. Dazu kam die Buntscheckigkeit der zur Diözese Paderborn gekommenen Gebiete, deren Katholiken bisher teils unter bischöflicher Leitung von Köln, Mainz, Osnabrück usw. gestanden hatten. Drüke richtete im Generalvikariat einen Musterbetrieb ein mit Registratur für die Akten, für das Kassenwesen, auch Kalkulatur für Rechnungsprüfung, mit Sekretariat usw. die Akten der bisher zu anderen Diözesen gehörenden Pfarreien mußten nach Paderborn geschafft und in die Registratur des Generalvikariats geordnet werden.
Für die vergrößerte Diözese Paderborn war die Frage der Heranbildung und Erziehung des priesterlichen Nachwuchses von der größten Bedeutung. Die frühere Theodorianische Universität war von der Preußischen Regierung 1818 aufgehoben. Es blieb aber eine bescheidene philosophisch-theologische Lehranstalt zur wissenschaftlichen Heranbildung der Theologen bestehen, deren Weiterbestand die Regierung auch einst wünschte. Von 1818 - 1844 wurde von den Bischöfen Friedrich Clemens von Ledebur und seinem Nachfolger Richard Dammers mit dem Ministerium in Berlin wegen dieser Lehranstalt verhandelt. Drüke war nach Übernahme des Generalvikariates 1827 im Einvernehmen mit den vorgenannten Bischöfen in den Verhandlungen mit dem Ministerium federführend, bis dann endlich 1844 die philosophisch-theologische Lehranstalt staatlicherseits genehmigt wurde.
Für die vergrößerte Diözese Paderborn war ein vergrößertes Priesterseminar notwendig geworden. Die Leitung dieser Anstalt war seit der Gründung im Jahre 1777 bis 1840 von den Geistlichen Professoren der Universität bzw. Theologischen Lehranstalt im Nebenamt geführt. Das Priesterseminar bekam 1840 eine eigene selbstständige Leitung durch einen Regens und Subregens und eine eigene Haushaltsführung mit eigener Verwaltung. Aus den Akten der philosophischen-theologischen Lehranstalt und des Prieserseminars, sowie aus den Akten des Generalvikariats ist ersichtlich, daß damals Generalvikar Drüke im engsten Einvernehmen mit seinen Bischöfen den Hauptanteil an dem Wohlergehen und Aufblühen dieser so wichtigen Diözesananstalt getragen hat. Den ersten Voranschlag für das Priesterseminar hat Drüke aufgestellt. In gleicher Weise war Drüke für das Gymnasium besorgt, an dem er Lehrer gewesen war. Unter seiner Mitwirkung wurde ferner in Paderborn zuerst in den Räumen des früheren Benediktinerinnenklosters Gokirch in der Grube ein katholisches Lehrerinnenseminar gegründet, nachdem 1825 in Büren in den Räumen des ehemaligen Jesuitenkollegiums das erste katholische Lehrerseminar Westfalens gegründet war.
Durch die Klosteraufhebung und Einziehung der kirchlichen Vermögen durch den Staat war vielfach auch die Ausübung der Seelsorge arg mitbetroffen, da früher die Klöster, Abteien und Stifte kirchliche Lasten mitgetragen hatten. Der Fiskus stellte nach der Säkularisation, obwohl er das Vermögen eingezogen hatte, sich vielfach weigerlich, die früher von den Klöster getragenen Seelsorgelasten zu tragen bzw. zu finanzieren. Da war Generalvikar Drüke der rechte Mann, um die Rechte der Kirche auch gegenüber dem so mächtigen Fiskus durchzufechten. Um einen klaren Rechtsboden zu haben, forderte er von den Pfarrern derjenigen Orte, die zu einem säkularisierten Kloster in Beziehung gestanden hatten, genaue Berichte über die bisherigen Verpflichtungen der säkularisierten Klöster in Bezug auf Seelsorge, Baulasten bei kirchlichen Gebäuden (Kirche, Seelsorgerwohnung, Schulte usw.), Unterhalt der Geistlichen, Küster und Lehrer. Ferner verlangt er möglichst genauen Bericht über die frühere kirchenrechtliche Verbindung der betreffenden Seelsorgestellen mit dem aufgehobenen Kloster. Fand er irgend eine Handhabe, dann verfocht er mit Ruhe und Umsicht, aber auch mit unbeugsamen Mute, ja mit einer gewissen Verbissenheit der Rechte der Kirche gegenüber dem Fiskus. Seinem Bemühungen verdankt die Diözeses Paderborn in dieser Beziehung sehr viel. Manches konnte er aber nicht durchsetzen, obwohl die staatlichen Verpflichtungen ziemlich klar zu Tage lagen, da die beweisenden Urkunden bei der Säkularisation aus den aufgehobenen Klöstern vielfach in die Staatsarchive übernommen waren. Die Urkunden in den Staatsarchiven waren noch nicht inventarisiert und geordnet; viele Urkundenmaterial war auch verloren gegangen oder zerstreut und somit unauffindbar; auch weigerten sich öfters die Staatsarchive, anderen einen Einblick in die Urkunden zu geben, wenn etwa auf der Kenntnis der Urkunden ein Schaden für den Staat zu befürchten war. Durch die vielfach engen Verbindungen zwischen der aufgehobenen Klöstern und den von ihnen betreuten Seelsorgestellen, hatten die Klöster das Recht und Pflicht, einen Seelsorger ihres Ordens auf die betreffende Stelle zu entsenden, oder wenigstens einen Seelsorger in Vorschlag zu bringen (Präsentationsrecht). Die Regelung dieser Beziehungen zwischen Staat und Diözese, also in Bezug auf das Präsentationsrecht, erforderte von Drüke eine große Arbeit.
Die Pfarrgemeinde Kirchborchen verdankt Drüke auch die Errichtung der Kaplanei. Drüke kannte als geborenes Gemeindemitglied die Beziehungen zwischen Kloster Abdinghof und der Pfarrei Kirchborchen. Der jedesmalige Pfarrer wurde vom Kloster präsentiert und dann vom Fürstbischof ernannt. In Kirchborchen hatte Abdinghof das Mönchsgut, das bis 1775 vom Kloster unter Leitung eines auf der Klosterökonmomie wohnenden Paters, des sog. Propstes, bewirtschaftet wurde. Dieser Klosterpropst leistete jeden Sonn- und Feiertag Aushilfe in der Pfarrkirche und vertrat den etwa abwesenden oder verhinderten Pfarrer. Nach Verpachtung der Klosterökonomie in Kirchborchen entsandte Abdinghof jeden Sonn- und Feiertag einen Pater zur Aushilfe. Generalvikar Drüke nahm am 9.3.1836 drei ältere Leute zu Protokoll über die früheren Klosterökonmien, über Aushilfe von Abdinghof in der Seelsorge, um den Nachweis zu bringen, daß faktisch das Kloster die Last des Vikars und Kaplans getragen habe. Er vernahm in dieser Angelegenheit den langjährigen Küster Silvester Köhne, Joh. Meschede in Kirchborchen, Zimmermeister Joh. Schäfers aus Knobbenhause in Nordborchen, den Urgroßvater des Verfasser dieser Heimatgeschichte. Der Staat konnte sich den einwandfrei geführten Nachweise nicht entziehen, fundierte 1843 die Kapaneistelle in Kirchborchen, deren Sitz 1923 nach Nordborchen verlegt wurde, wie er auch durch Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm am 7.3.1931 für verpflichtet erklärt wurde, dem Kaplan ein Gehalt in der vom Bischöflichen Generalvikariat festgesetzten Höhe zu zahlen.
Das alte Fürstbistum Paderborn war in Archidiakontsbezirke eingeteilt unter einem geistlichen Würdenträger als Archidiakon. So gehörte Alfen zum Archidiakonatsbezirk des Dompropstes. 1833 erfolgte unter Bischof Friedrich Clemens von Ledebur die Neueinteilung der Diözese zunächst im westfälischen Anteil in Dekanatsbezirke oder Dekanate unter Leitung eines Dechanten. An dieser Neueinteilung der Diözese, sowie an der Aufstellung einer Verwaltungsordnung für die Dekanate, für Dechanten und Seelsorger, hatte Generalvikar Drüke einen bestimmten Anteil.
Entsprangen die Arbeiten Drükes in der Verfolgung kirchlicher Rechtsansprüche gegen den Fiskus seiner berechtigten Sorge um Erhaltung des durch die Säkularisation so außerordentlich geschwächten Kirchenvermögens zu retten und zu sichern. Schon nach der zweiten preußischen Besetzung des Fürstentums Paderborn wurde alle Berechtigten im Jahre 1816 aufgefordert, ihre Ansprüche zum Grundbuche anzumelden. Ein Einrichtung des Grund- und Hypothekenbuches wurde erst gegen 1840 von den Gerichtsbehörden ernstlich in angriff genommen. Drüke sorgte dafür, daß alle Ansprüche die Bistums, der Pfarreien von den zuständigen Stellen rechtzeitig bei Gericht angemeldet wurden. Vielfach waren aus Kirchenkassen meistens kleinere Kapitalien an Gemeindemitglieder gegen Handschein, ohne weitere Sicherheit ausgeliehen. Erst durch die Anmeldung zum Grundbuch und durch die nachfolgende grundbuchliche Eintragung wurden diese früher ungesicherten Forderungen sichergestellt. Wir können uns denken, daß diese Bestrebungen Drükes bei der Geistlichkeit oftmals das notwendige Verständnis nicht fanden, daß Verzögerung in der Beantwortung gestellter Fragen des Generalvikars vorkam. Mit eiserner Energie ging Drüke gegen säumige Geistliche vor und erzwang so Sicherung des Kirchenvermögens. Zur Erreichung dieses Zwecke drängt Drüke auch auf Ordnung in den Pfarrarchiven, besonders bei den vermögenskundlichen Urkunden, um im Falle eines Prozesses die notwendigen Beweisstücke zur Hand zu haben.
Das Kirchenvermögen ist aber ohne geordnete Verwaltung und Rechnungslage nicht sicher gestellt. In der guten alten Zeit, also vor der Säkularisation, kannten die Pfarrer keine jährliche Rechnungslage an das Generalvikariat und Prüfung der eingereichten Rechnungen durch die Bischöfliche Behörde. Wohl sollte vom Archediakon die Rechnungslage der Pfarrer geprüft werden. Eine eigentliche Rechungsprüfung war das aber nicht, wie es auch meistens keine einheitlich aufgestellten Rechnungen waren. Die Geistlichen standen vielfach den Forderungen Drükes in Bezug auf Aufstellung eines Voranschlages, des Etats, und in Bezug auf Rechnungsführung und Rechungslage meistens verständnislos gegenüber. Da hat Drüke das Größte und Schwerste in Bezug auf Verwaltung und Sicherung des Kirchenvermögens geleistet. Wenn seinen wiederholten Aufforderungen und Mahnungen ein Geistlicher nicht nachkam, dann zögerte Drüke nicht, nötigenfalls Drohungen und Geldstrafen zu erlassen. Er forderte bei Rückzahlung von Kapitalien sofortige Anlage bei einer guten Kasse. Im amtlichen Verkehr forderte er Pünktlichkeit in Beantwortung der gestellten Fragen, Genauigkeit der Berichte in Bezug auf Inhalt und Form. Noch heute sagt man vielfach im Volke: "Das stimmt wie eine Kirchenrechnung". Diese Redeweise stammt her aus Drükes Zeit und zeugt von der Hochschätzung, die man der Kirchenrechnung entgegenbrachte.
Wie sehr Drüke auf Ordnung und Genauigkeit bei den Rechnungen hielt, beweisen seine Worte: "Eine Rechnung ist ein in sich geschlossenes, sich selbst beweisendes Ganze. An dem einzelnen Pfennig, der daran fehlt, liegt an sich weniger, aber er macht das Ganze unrichtig und zerstört die Idee der Ordnung. Dieser Idee zu Liebe kann ich deshalb stundenlang nachrechnen, eines Pfennigs wegen, und ich halte meine Zeit nicht für verloren."
Drüke hat mit dieser Sicherung des Kirchenvermögens eine Riesenarbeit vollbracht, und er hatte die Freude, daß diesen Bestrebungen auch von der Diözesan-Geistlichkeit mehr und mehr Verständnis entgegengebracht wurde.
Dabei war er von treukirchlicher Gesinnung stets erfüllt. Über Akten und Rechnungswesen vergaß er Seelsorge und Verschönerung des Gottesdienstes nicht. Das auf seine Veranlassung und nach seiner Idee durchgearbeitete Tillmansche Gesangbuch beweist seine Sorge für Anteilnahme des gläubigen Volkes am Gottesdienste. Als Domdechant bemühte er sich um Ausgestaltung des feierlichen Gottesdienstes in der Kathedrale, ließ ein neues Choralbuch bearbeiten und führte im Dom die sog. musikalischen Messen, Hochämter mit Orgel und Orchesterbegleitung ein. In dem sog. Kölner Ereignis des Jahres 1837, Gefangennahme des Kölner Erzbischofs Klemens August von Droste-Vischering, in dessen Streit mit dem Preußischen Staate wegen der gemischten Ehen stand Drüke unentwegt auf treu kirchlichem Standpunkte und war ein Verteidiger der kirchlichen Rechte. Aber er wurde auch gerade nach dem Kölner Ereignis herablassender und milder; man merkte es ihm oft an, wie er sich Gewalt antat, um die ihm angeborene Herbheit und Strenge seine Charakters zu mildern. Drüke gewann mehr und mehr die Zuneigung und Liebe auch der Kreise, die ihm vorher abgelehnt hatten. Wegen seiner hervorragenden geistigen Begabung, wegen seines außerordentlichen Verwaltungsgenies, aber auch wegen seiner treu kirchlichen Gesinnung, ist es nicht auffällig, daß er für freigewordene Bischofsstühle als Kandidat in Betracht gezogen wurde, so auch u.a. für Breslau. Nach dem Tode des Paderborner Bischofs Friedrich Clemens von Ledebur-Wicheln 1841 wurde Drüke vom Domkapitel als Kapitularvikar gewählt. Er würde wohl auch zum Bischof von Paderborn gewählt sein, aber er verstand er, seiner Wahl entgegenzuarbeiten. Nach der kurzen Regierung des Bischofs Richard Dammer (1841 - 1844) wurde Drüke zum zweiten Mal zum Kapitularvikar gewählt, und er wäre sicher dieses Mal zum Bischof von Paderborn gewählt worden, aber zwei Tage vor dem anberaumten Tage rief Gott seinen treuen Diener Generalvikar Drüke in die Ewigkeit ab. Am 15.7.1844 an seinem Namenstage brachten die Paderborner unter Beteiligung aller Stände und Korporationen ihm einen glänzenden Fackelzug. Er nannte diesen Abend den schönsten seines Lebens.
Über die letzten Lebenstage Drükes sei kurz folgendes mitgeteilt: Zum Begräbnis seines Bruders Josef, des Besitzers des elterlichen Hofes in Alfen, war Generalvikar Drüke am 25.9.1844 früh morgens von Paderborn aufgebrochen, um in der Kirche seines Heimatortes die hl. Messe für den Verstorbenen zu lesen. Er war sehr bewegt und konnte vor Rührung kaum die gewöhnlichen Gebete für den Verstorbenen verrichten. War es die Vorahnung seines eigenen Todes? Am 26.9.1844 klagte er bereits über Unwohlsein, Klagen kannte man sonst bei ihm nicht, und der Arzt mußte hinzugezogen werden. Gegen Mitte November schien er sich zu erholen, und die Ärzte glaubten ihn außer Gefahr. Allein am 19.11. erfolgten Rückfälle, welche seine Kräfte bald brachen. Mit großer Sammlung und Andacht empfing er die hl. Sterbesakramente und betete alle Gebete verständlich und laut mit. Als die Litanei von allen Heiligen gebetet wurde und in den nachfolgenden Gebeten der abwesenden christlichen Brüder gedacht wurde, richtete der alte Kapitular- und Generalvikar sich im Bette auf und dreimal sprach er mit lauter Stimme: "Mitte eis, Domine, auxilium de sancto" (Schicke ihnen, o Herr, Hilfe von Deinem Heiligtum aus), dann sank er ermattet in die Kissen zurück. Es war das letzte Aufflackern, das letzte Gebete für die ihm Anvertrauten. Man erinnerte ihn an seine irdische Hinterlassenschaft, aber er fing bereits an zu phantasieren, und der Generalvikar Drüke, der stets darauf gedrungen hatte, daß Seelsorger frühzeitig ihren letzten Willen aufsetzen, starb ohne Testament am 20. November 1844. Der am 22.11. 1844 neu erwählte Bischof Franz Dreppler bestattete Drüke unter größter Teilnahme der Leidtragenden aus Stadt und Land am 25. November zur Gruft.
In der Gemeindechronik Alfen lesen wir zum Jahre 1844:
"Am 20.11.1844 starb Generalvikar H. Drüke zu Paderborn, der für Alfen eine neue Schule schenkte, die Gemeinde zahlte auch dazu 1000 Tlr. Hr. Drüke hatte nicht die Freude, die Schule vollendet zu sehen."
Über die Hinterlassenschaft des Generalvikars Dr. Heinrich Drüke kurz folgendes: Der Verstorbene hat sich mit seine Heimatgemeinde Alfen stets verbunden gefühlt und erkannte klar die Notwendigkeit einer eigenen Seelsorgestelle. Wie Pfarrer Dr. Mertens - Kirchborchen zu den Akten des Generalvikariates mitteilt, beabsichtigte Generalvikar Drüke in seinem Geburtsort eine Schulvikarie zu gründen. Da ließ er, wie ober mitgeteilt ist, mit Hilfe der Gemeinde eine neue Schule in Alfen erbauen.
Da Generalvikar Drüke ohne Testament gestorben war, fiel sein Vermögen an seine Geschwister und deren Nachkommen. Als Erben weisen sich aus:
- Die vier Kinder des verstorbenen Bruders Joh. Josef Drüke zu Alfen.
- Die vier Kinder der verstorbenen Schwester Elisabeth Drüke, verheiratet mit Josef Wibbe in Obertudorf.
- Die vier Kinder der verstorbenen Schwester Gertrud Drüke, verheiratet mit Lorenz Hölscher in Kleinverne.
- Der 1844 noch lebende Bruder Joh. Konrad Drüke in Dahl.
- Die sechs Kinder des verstorbenen Bruders Franz Arnold Drüke in Eggeringhausen, zusammen 19 Erben in 5 Stämmen.
Am 16.12.1844 wurde von den Erbberechtigten Justizkommissar Jakob Kligge in Paderborn als Nachlaßpfleger gewählt und der Nachlaß aufgeteilt.
Zum Jahre 1849 berichtete die Gemeindechronik: " Joh, Konrad Drüke aus Dahl errichtete mit 2000 Tlr. einen Armenfond bei der Vikariestelle in Alfen durch Testament vom 13.5.1846; landesherrliche Genehmigung erfolgte am 10.1.1849."
Über diese Drüke'sche Armenstiftung in Alfen teilen wir nach den Akten des Generalvikariates Paderborn weiter mit:
Joh. Konrad Drüke in Dahl errichtet durch Testament vom 13.5.1846 zum Andenken an seinen verstorbenen Bruder, den Generalvikar Joh. Heinrich Drüke in seinem Geburtsorts Alfen mit 2000 Tlr. eine Armenstiftung unter Oberaufsicht des Bischofs von Paderborn. Den Vorstand der Stiftung sollen bilden der Pfarrer von Kirchborchen und zwei tadellose Mitglieder der Gemeinde Alfen. Die zum Stiftungsvermögen bestimmten 2000 Tlr. bestanden aus einer Hypothek von 100 Tlr. bei Johann Fornefeld in Dahl und 1900 Tlr. aus einem an Kaspar Drüke in Alfen ausgeliehenen Hypothekenkapitale. Für die Armenstiftung mach Joh. Konrad Drüke die Anordnung, daß alljährlich zwei Seelenämter in der Kirche zu Alfen sein sollen, und zwar am 20.11., dem Sterbetag des Generalvikars Heinrich Drüke und Sterbetag des Stifters. Die aus den Zinsen der Stiftung unterstützten Armen sollen für die Familie Drüke beten. Die Nutznießung von dieser Stiftung soll für die Zeit seines Lebens erhalten sein geistlicher Sohn Jos. Johannes Drüke, damals Vikar in Balve, der 1859 in den Kapuzinerorden eintrat und als P. Johannes am 13.5.1878 im Kloster zu Münster gestorben ist. Der rechte wohlhabende Gründer der Armenstiftung, Kolon Joh. Konrad Drüke in Dahl, hatte an Verwandte in Alfen 2500 Tlr. und der Gemeinde Alfen 400 Tlr. geliehen, von letzterem Kapital bekam sein geistlicher Sohn lebenslänglich die Zinsen. Auch hatte Joh. Konrad Drüke seiner Stieftochter Theresia Hoi-schen, die mit Joachim Fornefeld in Dahl verheiratet war, ein schuldenfreies Kolonat geschenkt.
Pfarrer Dr. Mertens berichtete am 24.1.1900 an das Bischöfliche Generalvikariat Paderborn, Arme seien in Alfen nicht mehr vorhanden, und beantragte, daß aus einem Teil der Zinsen ein Bauplatz für die in Alfen zu errichtende Vikarie gekauft werde. Das elterliche Haus des Generalvikars Drüke (Nr. 27) sei abgebrannt. Der Besitzer stellte den Bauplatz mit kleinem Garten zum Ankauf für die Vikarie zur Verfügung. Größe des Hofraumes: 1 ½ Gart, des Gartens ½ Morgen. Pfr. Dr. Mertens hatte den Grundbesitz zunächst aus seinen Namen mit 5500 Mark gekauft und beantragte, daß die eingelaufenen Zinsen von 940 Mark und die Hälfte der jährlichen Zinsen für den Ankauf verwendet würden. Der Antrag wurde genehmigt, und so ist wenigstens auf dem Wege über die Drüke'sche Armenstiftung die Gründung der Vikarie in Alfen zum Teil verwirklicht.
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