Winterdienst in Alfen – Was ist eure Meinung?

Mittlerweile haben wir uns schon einige Tage mit Schnee und Eis abzufinden. Lt. Wettervorhersage dauert es jetzt nicht mehr lange, bis rutschen, Schnee schippen und Salz streuen hinter uns liegt. ich wollte trotzdem mal nach eurer Meinung fragen.

Die Gemeinde hat am Mittwoch eine ausführliche Information zum Winterdienst herausgegeben. Den gesamten Bericht findet ihr hier. Im folgenden eine kurze Zusammenfassung:

Die Gemeinde Borchen erinnert wegen vieler Beschwerden an die Winterwartungspflichten der Anwohner. Grundstückseigentümer müssen angrenzende Gehwege (1,50 m breit) sowie – falls übertragen – bestimmte Bereiche der Fahrbahn von Schnee und Eis befreien und bei Glätte streuen (vorzugsweise mit abstumpfenden Mitteln).

Der Winterdienst ist werktags von 7–20 Uhr, sonn- und feiertags von 9–20 Uhr zu leisten; Schnee und Glätte sind zeitnah zu beseitigen. Es gelten klare Vorgaben zur Schneelagerung, zum Salzverbot auf Grünflächen und zum Freihalten von Hydranten und Abflüssen. Verstöße können zu Schadensersatzforderungen und Bußgeldern führen.

Zusätzlich weist die Gemeinde darauf hin, dass falsch parkende Autos den Winterdienst behindern und dadurch teils keine Müllabfuhr möglich war. Alle Anwohner werden aufgefordert, ihre Pflichten einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Winter zu gewährleisten.

Wodrauf ich hinaus möchte ist der fett gedruckte Bereich. In Alfen haben wir einige Straßen ohne Bürgersteig. Wenn ich das richtig verstehe wird von uns erwartet, dass wir im Leinertsberg, Bahneinschnitt, Dorstenfeld, Stemberg und anderen Straßen ohne Bürgersteig den Winterdienst übernehmen. 1,50 Meter von beiden Straßenseiten, kann dürfte in der Mitte nicht viel liegen bleiben.

Bisher habe ich angenommen, dass bei uns im Leinertsberg nicht geräumt wird, da es sich um eine Sackgasse handelt. Dann habe ich aber gesehen, dass im Dorstenfeld, der kleine Sackgassenzipfel, sehr wohl geräumt und gestreut wird. Bei uns fährt sogar der Räum- und Streuwagen durch um den Fußweg vom Bahneinschnitt zum Leinertsberg, bzw. den Fußweg vom Leinertsberg zum Kleeberg (siehe Bild) zu räumen. Die Reifenspuren im Schnee zeigen, das die Schaufel extra angehoben wird um die Schneedecke im Leinertsberg nicht unnötig zu beschädigen 😳

Mich würde interessieren, wie ihr zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Borchen steht.

 

5 Kommentare

  • Christiane Pasel-Hengst

    Hallo Thorsten,
    mir geht es ähnlich wie dir. Ich verstehe auch nicht, warum bei uns im Bahneinschnitt regelmäßig ein Räum- und Streufahrzeug fährt, um vor dem Spielplatz einen Gehweg freizuhalten, aber der restliche Bahneinschnitt wird nicht geräumt.

    Da der Bahneinschnitt sich bei solcher Witterung zur Bobbahn entwickelt, habe ich per Mail eine freundliche Bitte an das Bauamt gesandt, bei der nächsten Anfahrt vom Pöppenweg durch ein Streufahrzeug einmal die Schleife durch den Bahneinschnitt zu fahren. Es ist bis heute nichts passiert, aber ich hätte wenigstens eine Antwort auf meine Mail erwartet. Leider vergeblich.

    Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass ich lediglich einen Fußweg an meinem Grundstück freizuhalten habe. Mich würde auch interessieren wie die Regelung in der Satzung tatsächlich zu verstehen ist.

  • Gestern ist noch ein Beitrag zu diesen Themen von Hr. oder Fr. Anonym reingekommen. Wir hatten mit anonymen Beiträgen schon mal Probleme, daher waren die hier nicht veröffentlicht. Bitte noch mal mit Namen posten.

  • Christiane Pasel-Hengst

    Hallo Thorsten,

    auch wenn der Schnee vorerst wieder weg ist, hier die Antwort des Bauhofs zu meiner Anfrage.

    „in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Borchen ist die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer einschließlich der entsprechenden Aufgaben detailliert geregelt.
    Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung wird die Zuständigkeit eindeutig festgelegt. Demnach ist der angrenzender Grundstückseigentümer eines erschlossenen Grundstücks in dem von Ihnen genannten Bereich für die Straßenreinigung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst ausdrücklich auch die Winterwartung.

    Die Priorisierung der zu befahrenden Strecken ist nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Leider ist es uns daher auch nicht möglich weitere Strecken im Winterdienstplan mit aufzunehmen, um auch keinen Präzedenzfall zu schaffen.

    Gerne habe ich Ihnen die Straßenreinigungssatzung im Anhang beigefügt.
    Ich hoffe, wir konnten Ihr Anliegen beantworten. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, könne Sie sich jederzeit gerne direkt an mich wenden.“

    Die Satzung lässt sich ja bereits durch den Link in deinem Kommentar öffnen.

  • Vor ein paar Jahren, wurde der Bahneinschnitt noch geräumt. Dann entschied die Gemeinde aus Kostengründen, die Verantwortung auf die Bürger abzuwälzen, was natürlich nicht funktioniert. Es gibt immer jemanden, der nicht räumt. So sind die Strassen in den Wohngebieten in Borchen seitdem nicht mehr durchgäng geräumt.
    An Wintertagen fragt man sich dann oft, ob man ohne Unfall überhaupt aus der Strasse rauskommt.
    Und da die Müllabfuhr nur geräumte Strassen anfährt, gibt es dann auch keine Abfallentsorgung – im Fall vom gelben Sack diesmal 2 Monate lang nicht! Das alles wird von der Gemeinde billigend in Kauf genommen.
    Ich finde es frech, zumal der Müll nicht mal bei besserem Wetter nachträglich abgeholt wird. Dass ich geräumt habe, hat mir bzgl. Müllentsorgung jedenfalls nichts genützt. Ich hätte es lieber bleiben lassen sollen.

  • Nachtrag: Grad wurde die gelbe Tonne abgeholt. War richtig, sie stehen zu lassen. Sehr schön – Problem gelöst. 🙂
    Das Thema des Schneeräumens bleibt. Ich würde mir wünschen, die Gemeinde denkt nochmal drüber nach, ob es da nicht vielleicht eine bessere Lösung gibt.

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