Borchen erhebt erhebliche Bedenken

aus dem Ratsinformationssystem der Gemeinde Borchen:

Borchen erhebt erhebliche Bedenken

VERWALTUNGSVORLAGE Nr. 016/2016

für die ö f f e n t l i c h e Sitzung

Bau- und Umweltausschuss 14.04.2016

Betr.: Stellungnahme zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten
„Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“

Sachverhalt:

Die Stadt Salzkotten plant mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung
von Windkonzentrationszonen auf dem Stadtgebiet.

Im Sommer 2013 fand bereits eine frühzeitige Behördenbeteiligung zwecks Ausweisung von Windkonzentrationsflächen statt und eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Sommer 2014 durchgeführt.

Mit der Offenlegung der Unterlagen zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 22.03.2016 bis 02.05.2016 wird ein weiterer Verfahrensschritt vollzogen, um die Konzentrationszonen des Stadtgebietes Salzkotten zu überarbeiten.

Mit der nun vorliegenden Planung für Windkonzentrationsflächen auf dem Stadtgebiet Salzkotten werden mehrere einzelne Flächen ausgewiesen (siehe beiliegenden Plan). Die Fläche 4.1 befindet sich in der näheren Umgebung der Mülldeponie des Kreises Paderborn, die Fläche 4.2 erstreckt sich entlang der Zubringerstraße zum Flughafen und drei weitere Flächen befinden sich in der Nähe zum Gemeindegebiet Borchen. Die Flächen 2.1 und 2.2 befinden sich in der Nähe des „Tudorfer Waldes“ und beeinträchtigen nicht das Gemeindegebiet Borchen. Der Abstand von der Fläche 2.1 zu Wohngebieten in Borchen (Alfen) beträgt mehr als
2.000 Meter und von der Fläche 2.2 wird ein Abstand von mehr als 1.350 Metern zum Wohntebiet Alfen (Schauernweg / Ringstraße) eingehalten.

Zu beachten ist die Fläche 3.1 „Kleiner Hellweg“. Die Konzentrationszone wurde geringfügig überarbeitet, der Abstand zum Wohnhaus „Ziegelei Pasel & Lohmann“ beträgt weiterhin 300 Meter. Die geplante Konzentrationszone hat eine Größe von ca. 26,6 ha. Sie liegt nördlich der
Ortschaft Oberntudorf. Allein unter der Berücksichtigung erforderlicher Abstände von WEA untereinander sieht hier der Gutachter die Möglichkeit von ca. 3 bis 5 Windenergieanlagen. Zum Baugebiet „Tudorfer Straße“ (Rotdornweg) in Alfen würde der nächstmögliche Standort ca. 1.150 Meter Abstand halten.

Mit der Offenlegung zur 27. Änderung des F-Planes wurde der Abstand zur Einzelbebauung mit 300 Meter beibehalten. Die angegebenen Abstände von 500 m sind im Rahmen der erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung auf 700 m zu Wohnsiedlungen erhöht worden. Eine Höhenbegrenzung wurde in der neuen Planung ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zusammenfassend sollten aus Sicht der Verwaltung gegen die Ausweisung von Windvorrangzonen der Stadt Salzkotten Bedenken und Einwände erhoben werden. Diese Bedenken sollten sich auch auf die Abwägungen bezüglich der Naherholungsfunktion durch die Landschaft im Bereich des Ortsteiles Alfen erstrecken. Gerade der Naherholungswert für den Bereich nordwestlich vom Ortsteil Alfen ist in einer entsprechenden Stellungnahme gegenüber der Stadt Salzkotten darzustellen.

Die Stellungnahme der Gemeinde Borchen vom 16.07.2013 sowie ein Auszug aus der Niederschrift der Stadt Salzkotten zu der Stellungnahme sind als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Gegen die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten „Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ werden erhebliche Bedenken erhoben.

In der Stellungnahme soll auf die Abstände zu schützenswerten Bereichen, die Höhenbegrenzung und
das Abstimmungsgebot in Bezug auf die Bauleitplanung eingegangen werden. Insbesondere
soll auf den Naherholungswert östlich des Ortsteils Alfen hingewiesen werden.

Borchen, den 04.04.2016
Der Bürgermeister

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