Brandstiftung am Osterfeuer

Unser Osterfeuer ist gestern vollständig abgebrannt. Am helllichten Tag ist gestern das Osterfeuer in Brand gesetzt worden. Das Feuer konnte nicht mehr eingedämmt werden und ist vollständig herunter gebrannt.

Bisher ist nicht bekannt wer etwas dagegen hat, dass wir Alfener uns am Ostersonntag um das Osterfeuer versammeln. Eine Quelle, die nicht genannt werden möchte, hat folgenden Hinweis an den Bandstifter zugeliefert:

Zur Brandstiftung am Osterfeuer folgendes Zitat aus dem Strafgesetzbuch:
StGB § 306 Brandstiftung
(1) …
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe FREIHEITSSTRAFE von
sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Soweit bekannt will der Spielmannszug, der diesjährige Veranstalter, versuchen das Osterfeuer neu zusammenzutragen und aufzuschichten. Ich persönlich hoffe, dass das klappt und wir uns Sonntagabend alle auf Westermeiers Hof treffen können.

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