Infobrief der Grundschule – Okt/Nov 2010

Liebe Eltern, guten Tag !

Unser erster Rundbrief in diesem Schuljahr informiert Sie wieder über die derzeitigen Entwicklungen im Rahmen von Schule, unseres Schulprogramms und aktuelle Neuigkeiten aus unserem Schulleben.

Schulhofsanierung

Während der Herbstferien erfolgte die seit langem beantragte Sanierung unseres Schulhofes, dessen weiße Waschbetonstreifen in den letzten Jahren zu gehäuften Unfällen und Verletzungen geführt hatten. Ebenso wurde der Grünsteifen mit zum Teil giftigen oder dornigen Pflanzen entfernt und damit auch die Rettungswege den Vorschriften entsprechend optimiert.

Rund um den Kletterturm wurde der Mulchbelag erneuert und ein neues Spielhäuschen sachgemäß aufgestellt, da das alte durch Feuchtigkeit schon starke Verfallserscheinungen gezeigt hatte. Als besondere Überraschung für unsere Kinder wurde eine weitere Spiel- und Bewegungsfläche in Form eines Erdtrampolins installiert, das sich großer Beliebtheit erfreut. Damit ist dann die Schulhofsanierung abgeschlossen. Im kommenden Frühjahr planen wir wieder farbige Markierungen für die Spiele der Kinder aufzubringen und die großen Flächen außerdem auch mit Markierungen für das Radfahrtraining zu versehen.

EVA_Schulprogramm_Prävention_Werteerziehung

In unserer Elternbefragung zum Schulprogramm wurde die Frage gestellt, mit welchen präventiven Maßnahmen die Kinder denn an Verhaltenswertigkeiten herangeführt würden und gemeint war damit wohl die Frage nach einem der unterschiedlichen Modelle, die inzwischen im Rahmen von Prävention angeboten werden. Werteerziehung kann aber nicht in erster Linie über äußere Anbieter und teuer eingekaufte Modelle erfolgen, die sicher dort ihren Platz haben, wo ein erhöhter Bedarf dies erforderlich macht. Kinder kommen nicht ohne Berührung mit Werten in die Schule. Die ersten Grundlagen von Werteerziehung sind Teil der elterlichen Erziehungspflicht, die später durch Kindergarten und Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern kontinuierlich fortgeführt werden muss. Genauso wie Kindern im privaten Bereich Regeln erklärt werden und ihre Einhaltung eingefordert werden sollte, gibt es in der Schule eine geltende Schulordnung, die den Kindern im Alltag immer wieder begegnet und im Konfliktfall auch deutlich gemacht wird. Klassenregeln werden durch die einzelnen Klassen selbst erstellt. Wer sie nicht einhält, muss sich hier auch den kritischen Fragen seiner Mitschüler und Lehrer stellen. Dort, wo Eltern Schule im Sinne von Werteerziehung (Hinschauen und Handeln) unterstützen, gelingt auch die Korrektur von Fehlverhalten ohne große Flurschäden, denn es gilt zu begleiten und prägen durch klare Haltung zu Wertigkeiten.

Dies wird gerade an dem folgenden Punkt deutlich, mit dem ich mich heute an Sie als Eltern wende und um Ihre Mithilfe bitte.

Toiletten

Schon unter meiner Vorgängerin, Frau Kolthammer, war die Sauberkeit der Schultoiletten häufig Anlass für elterliche Beschwerden. Diesem Mangel wurde 2009 im Rahmen eines schulischen Hygieneplans systematisch nachgegangen und für eine den Vorschriften entsprechende Reinigung gesorgt. Leider beobachten wir aber seit Monaten eine zum Teil gezielt und absichtlich betriebene Verunreinigung sowohl in den Mädchen- als auch in den Jungentoiletten. Viele Kinder verlassen die Toilettenkabinen ohne zu spülen, Wände wurden teilweise mit Kot beschmiert. Papierkörbe wurden als Urinal missbraucht und häufig wurde bewusst vor und neben die Urinale gepinkelt, ganze Klopapierrollen in die Toilettenbecken gestopft, Klopapier meterweise abgerollt. Türen der Toiletten von innen abgeschlossen und über oder unter den Türen durchgeklettert, Toilettenbrillen durch darauf Herumsteigen zerbrochen. Solche Destruktivitäten tauchen leider an Schulen immer wieder auf und sind an unserer Schule durch die Anordnung der Toiletten nur schwer aufzuklären. Wir haben nun die bisher ergriffenen Maßnahmen verstärkt und auch versucht herauszufinden, wer an diesen Verunreinigungen beteiligt war und ist. Die Vielzahl der Vorkommnisse zeigt aber auch, dass das Verhalten des einzelnen Kindes zu Hause doch einmal kritisch in den Blick genommen werden sollte, um eventuellen Anzeichen für ein solch mangelndes Hygieneverhalten nachzugehen und dem entgegenzuwirken.

Daher bitten wir Sie, auch im eigenen Interesse, um Ihr elterliches Mitwirken. Werteerziehung beginnt auch hier.

Schul- und Unterrichtsentwicklung 2010/11

In jedem Schuljahr soll die einzelne Schule Aspekte von Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Blick nehmen und im Rahmen eines Arbeitsprogramms Neues entwickeln oder Bestehendes überprüfen und gegebenenfalls verbessern.

Die Schwerpunkte unserer diesjährigen Arbeit bilden

  • Die Neubearbeitung der schulischen Lehrpläne für die Fächer Mathematik / Englisch / Musik sowie die dazu gehörenden schulinternen Absprachen zur Leistungsbeurteilung.
  • Im Bereich Fortbildung werden alle Lehrer/Innen und die Mitarbeiterinnen der Betreuung in Maßnahmen zur Ersten Hilfe und Umgang mit Feuerlöschgeräten geschult.

Die Programme „Schul- und Unterrichtsentwicklung“ für die einzelnen Schuljahre sind auch im Überblick von 5 Jahren im SCHULPROGRAMM dargestellt.

Kopfnoten/Probeunterricht

Die neue Landesregierung strebt an, die sogenannten „Kopfnoten“ in den Zeugnissen und den sogenannten „Probeunterricht“ wieder rückgängig zu machen. Bisher liegen uns dazu allerdings noch keine Weisungen des Ministeriums zur Änderung der Zeugnisse und auch keine Termine für den Probeunterricht vor.

Schuleigener Lesewettbewerb / Schulfest

Im zweiten Halbjahr des Schuljahres (voraussichtlich im Mai) findet zum zweiten Mal unser schuleigener Lesewettbewerb statt. Anfang Juni führen wir eine Projektwoche durch, die wir mit einem Schulfest beschließen. Weitere Informationen zu diesem Vorhaben erhalten Sie im Februar.

Begabungsförderung_aktuell

An unserer Schule nehmen zurzeit 2 Kinder probehalber am Unterricht der nächst höheren Klasse teil, um gegebenenfalls einen Übertritt in diese Jahrgangsstufe zu erreichen.

Wir fördern auch ein Kind mit gesanglicher Begabung durch Empfehlung an eine außerschulische Einrichtung mit dem Schwerpunkt „Stimmbildung/Gesang“.

Landesweiter Wettbewerb_Mathematik

Dieser Wettbewerb wird jährlich in 3 Runden für die Klassen 4 des Landes NRW durchgeführt, es können aber auch mathematisch begabte Kinder aus Klasse 3 teilnehmen.

Runde 1 erfolgt in der Schule, Runde zwei und drei an der Paderborner Universität. Die Aufgaben werden im Ministerium in Düsseldorf ausgewählt. Um an Runde 2 teilnehmen zu können, mussten in diesem Jahr 12 von 17 Punkten erreicht werden.

Folgende Kinder haben dies geschafft:

Klasse 4

  • Milena Pasel
  • Mara Kloppenburg
  • Marcel Ristow
  • Tamara Halsband
  • Christoph Becke
  • Tillman Schmidtpott
  • Bianca Nillies
  • Lars Halsband
  • Jan Gürntke
  • Linus Heiler
  • Dennis Lipsmeyer
  • Meinolf Lohmann

Klasse 3

  • Jannik Halsband
  • Nils Voss

Die zweite Runde findet nach meinen bisherigen Informationen an einem Samstag im Februar statt. Sobald der genaue Termin bekannt ist, werden wir Sie darüber informieren.

Schulprogramm 2010

Das aktualisierte Schulprogramm liegt nun vor und kann auch auf unserer Homepage www.alfen.de eingesehen werden. Folgende wichtige Ergänzungen wurden durch gemeinsamen Beschluss von Lehrer- und Elternvertretern der Schulkonferenz eingefügt:

10.1.6. Schulpflicht und Hausaufgaben

Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. SchG § 43 (1)

Kann ein Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. SchG § 43 (2)

* (Kann ein Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, muss für die jeweilige Stunde morgens eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Bei längerer Dauer muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.)
** Besucht ein Kind zunächst auf Wunsch der Eltern den Unterricht und wird nach 2 Stunden beurlaubt, um einem Arzt zwecks Klärung eines Beschwerdebildes vorgestellt zu werden, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen, wenn das Kind am Folgetag aus den gleichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann.
Erfolgt dies nicht, gilt das als Verletzung der Schulpflicht und ich weise darauf hin, dass bei wiederholt unentschuldigtem Schulversäumnis die Schule verpflichtet ist, dies dem zuständigen Schulamt als Schulbehörde zu melden. Verletzungen der Schulpflicht können dann mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro belegt werden. (SchG § 53 Abs.3.5)
*/ ** Zusätzliche Erläuterungen

Zu den Elternpflichten gehören, nach Vorgabe des Schulgesetzes, auch Begleitung und Kontrolle der Hausaufgaben. Dies gilt auch dann, wenn das Kind seine Hausaufgaben in der Betreuungseinrichtung erstellt. Die letztendliche Verantwortung für die Vollständigkeit der Hausaufgaben liegt bei den Eltern. SchG § 42 (4)

Eine regelmäßige Kontrolle des Hausaufgabenheftchens ist auch deshalb erforderlich, da dort aktuelle Hinweise und Informationen an Eltern von Lehrerinnen und Lehrern, bzw. der Betreuung eingetragen werden. Da es sich in der Regel um wichtige Informationen handelt, erwarten wir als Schule, dass diese regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, eingesehen werden und schriftliche Informationen von Lehrkräften im Hausaufgabenheftchen als Zeichen der Kenntnisnahme unterschrieben werden.

Nikolaus

Wie in jedem Jahr sollen im Rahmen der Nikolausfeier wieder Sachspenden gesammelt werden, die an die Franziskanerinnen in Salzkotten weitergeleitet werden. Dazu zählen gut erhaltene Tornister, Etuis und andere Schulmaterialien, sowie gut erhaltene Kinderspiele.

Kuscheltiere sollten aus hygienischen Gründen nicht mehr abgegeben werden. Auch Mützen, Schals und Handschuhe können, gewaschen, bzw. gereinigt, abgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Schulleiterin

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