Wahllisten liegen aus

Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen:

Am 7. u. 8. Nov. werden der Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat neu gewählt. Alle Wahlberechtigten sind in Wählerlisten verzeichnet. Diese Wählerlisten liegen vom 27. Sept. bis zum 04. Okt. zur Einsicht in der Sakristei aus. Einsprüche gegen die Wählerlisten können während der Auslegungsdauer schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche gegen die Listen nicht mehr zulässig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.